Häftling ließ sich Heimkino in Zelle liefern

In Graz musste sich am Montag ein Häftling wegen gewerbsmäßigen Betruges während seiner Haftzeit verantworten: Er ließ sich eine Heimkinoanlage in seine Zelle liefern und bezahlte nicht. Dafür fasste er eine unbedingte Haftstrafe aus.

„Das ist mir noch nie passiert, dass jemand in der Justizanstalt Betrugshandlungen verübt hat“, zeigte sich die vorsitzende Richterin selbst erstaunt über die Vorfälle. Immerhin hatte der 32 Jahre alte Angeklagte, der bereits mehrfach wegen Betrugs vorbestraft ist, aus der Haft heraus umfangreiche Bestellungen getätigt.

Auch Kleidung und Smartphone bestellt

Neben der Heimkinoanlage bestellte er auch einen Fernseher, Kleidung sowie ein Smartphone - doch das Bezahlen ging sich nicht aus, weil er nur rund 250 Euro pro Monat verdiente, aber allein das Handy 650 Euro kostete.

Kaufsüchtiger Häftling will Therapie machen

Der Angeklagte bekannte sich schuldig und schilderte, dass die Versandbestellungen in der Außenstelle der Haftanstalt im gelockerten Vollzug erlaubt seien; bestellt habe er über Handy, was zwar ebenso wie Internet nicht gestattet sei, „aber da hält sich niemand dran“.

Der Staatsanwalt bezeichnete den 32-Jährigen als „Berufsbetrüger“, der selbst in der Haft immer weiter mache, „und das mutet etwas seltsam an“. Der Verteidiger wiederum meinte, sein Mandant sei kaufsüchtig und könne daher nur bedingt zur Verantwortung gezogen werden. Der Angeklagte selbst erklärte, er habe eine Therapie in Aussicht.

Zu zwei Jahren unbedingt verurteilt

Aufgrund der zahlreichen Vorstrafen verhängte die Richterin erneut zwei Jahre unbedingte Haft wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.