Veranstaltungsgesetz gefährdet Grazer Kultur

Das neue Veranstaltungsgesetz hat den Bürokratie- und Kostenaufwand für Veranstalter deutlich erhöht. Das macht sich auch in der Kultur bemerkbar - vielen kleinen Veranstaltern droht das Aus. Eine Gesetzesnachbesserung ist aber unsicher.

Groß war der Aufschrei der steirischen Veranstalter, als sich nach Inkrafttreten des neuen Veranstaltungsgesetzes und der geplanten Sicherheitsverordnung im November deren Schwachstellen zeigten - zu hohe Auflagen, bauliche Nachrüstungen mit zu hohen Kosten machten viele Veranstaltungen unrentabel - mehr dazu in Veranstaltungsgesetz macht Feste unrentabel (28.5.2013).

Kultur besonders betroffen

Davon besonders betroffen ist die Kultur, kritisiert Anita Hofer von der IG Kultur, Vertreterin der freien Kulturinitiativen - sie fordert Ausnahmen für kleine Kulturveranstalter: „Die kleinen Kulturveranstaltungen sind Non-profit-Organsiationen, die machen keinen Profit. Die wollen Zugänge schaffen für alle Teile der Bevölkerung, daher müssen sie eine Ausnahme bekommen, weil sie die Bildungs-, und nicht die Unterhaltungschiene treffen.“ Andernfalls fürchtet Hofer, dass bestimmten Kulturprojekten künftig der Raum entzogen wird.

Kulturprojekte vor dem Aus

Bereits konkret gefährdet sind mehrere Grazer Kulturvereine wie etwa Baodo oder IGBO, denn durch die Auflagen der Gewerbeordnung und Baubehörde müsse man in andere Räumlichkeiten ausweichen, und das sei kaum finanzierbar, schildert etwa Ferdinand Oberbauer von der Papierfabrik.

Oberbauer hat für den Herbst ein internationales Artist in residence-Projekt geplant, die Papierfabrik aber keine Betriebsstättengenehmigung: „Wenn wir als Kunstverein etwas machen wollen, dann können wir in den öffentlichen Raum gehen, das ist noch halbwegs leistbar. Aber wenn ich wirklich Räumlichkeiten mieten muss, dann ist das horrend. In den prestigeträchtigsten Räumlichkeiten übersteigen die Mietkosten die Gesamtkosten des Projekts - das sind Gagen für 20 bis 30 Künstler, das ist absurd.“

La Strada

La Strada

La Strada verfügt über genügend Mittel, auch ist der öffentliche Raum noch leistbar

Offener Brief an die Grazer

Auch Emannuel Kamdem vom Kulturverein „Chiala Afrika“ wandte sich in einem offenen Brief an die Grazer, weil er ob der Auflagen sein Festival gefährdet sieht. Bei der Zehn-Jahres-Feier im Augarten sei knapp nach 20.00 Uhr die Polizei gekommen, um die Musik abzudrehen, weil ein Bezirksrat auf eine Anzeige bestanden habe, so Kamdem: „Wir sind dafür, dass alles gut geregelt ist, aber so geht es in einer Demokratie nicht“, so Kamdem.

Die Theaterholding verweist in ihrer Stellungnahme auf die Denkmalschutzauflagen ihrer Häuser, die bauliche Maßnahmen unterbinden, und befürchtet neben enormen Kosten ebenfalls die Schließung von Spielstätten.

„Giftzähne werden gezogen“

Aus der Politik kommt Unterstützung von der Grazer Kultur-Stadträtin Lisa Rücker von den Grünen - sie pocht auf eine Neuformulierung des Veranstaltungsgesetzes: „Ich werde weiterhin an das Land herantreten, es gibt eine Petition vom Gemeinderat, die bereits ans Land abgeschickt wurde: Es sollte dieses Gesetz evaluiert und neu formuiert werden.“

Auch Kulturlandesrat Christian Buchmann (ÖVP) ist der Meinung, dass die Bürokratie klein gehalten werden müsse, er glaubt, „dass die Giftzähne des ersten Entwurfs gezogen werden und sich kleine Veranstalter leichter tun werden, ihre Veranstaltungen durchzuführen“.

Nachbesserung noch unsicher

In erster Linie wird es zunächst aber nur Nachbesserungen in der Sicherheitsverordnung geben, die bereits überarbeitet wurde, sagt die Leiterin der zuständigen Landesabteilung, Rita Hirner. Demnach soll es künftig mehr Eigenverantwortung für die Veranstalter geben - diese können nach ihren Erfahrungswerten selbst bestimmen, etwa wie viele Ordner- oder Securitydienste nötig sind. Erleichterungen soll es auch für Kleinveranstaltungen durch ein vereinfachtes Meldeverfahren geben; bei mehr als zehn Veranstaltungen sei jedoch eine Betriebsstättengenehmigung nötig, so Hirner.

Über die neue Sicherheitsverordnung entscheidet am 24. September zunächst der Lenkungsausschuss darüber, ob diese an die EU oder nochmals in eine Begutachtung geht - mit der neuen Sicherheitsverordnung rechnet die Beamtin daher nicht im nächsten halben Jahr. Ob auch das Veranstaltungsgesetz selbst nachgebessert wird, ist noch unsicher.