UVS-Ermahnung wegen diskriminierenden Jobinserats

Eine steirische Tankstellenbetreiberin ist wegen eines Stelleninserats vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ermahnt worden. Für den Job wurden „ausgezeichnete“ Deutschkenntnisse verlangt, was laut UVS diskriminierend sei.

Im Vorjahr suchte die Betreiberin nach einer „Tankstellenmitarbeiter/in (brutto € 7,12)“ mit „ausgezeichneten“ Deutschkenntnissen. Das Magistrat Graz beließ es damals bei einer Ermahnung – die Ermahnte berief jedoch.

Antidiskriminierungstelle bezog Stellung

Das Verfahren wurde in der Berufungsvorentscheidung eingestellt. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark, die auch Parteienstellung hat, setzte diese jedoch außer Kraft und stellte einen Vorlageantrag an die Berufungsinstanz. In einer Stellungnahme stellte die Antidiskriminierungsstelle unter anderem fest: „In der realen Dynamik des österreichischen Arbeitsmarktes geht es weniger um die durchaus legitime Qualifikationsanforderung ‚Deutschkenntnisse‘, sondern um die Frage: Gehört die sich bewerbende Person zu ‚uns‘ oder nicht? Und das hat nichts mit beruflicher Qualifikation oder Fähigkeit zu tun, sondern mit Diskriminierung.“

Berufliche Anforderung muss gegeben sein

Das Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, dass ein Job nicht in diskriminierender Weise ausgeschrieben werden darf. Eine Quasi-Ausnahme gibt es nur, wenn das „betreffende Merkmal“ aufgrund der beruflichen Tätigkeit wesentlich ist und eine entsprechende berufliche Anforderung darstellt.

Inserat schließt gewissen Personenkreis aus

„In der Regel ist davon auszugehen, dass darüber hinausgehende hervorragende Kenntnisse der deutschen Sprache bei Migrationshintergrund nicht vorliegen, weshalb das Inserat einen gewissen Personenkreis von vorne herein von einer Bewerbung abhalten sollte.“

Deshalb liege eine mittelbare Diskriminierung vor, so der UVS Steiermark, der die Berufung gegen eine Ermahnung somit abwies - es bleibt bei der Ermahnung. Für die Tankstellenbetreiberin bestünde nun nur noch die Möglichkeit, ein außerordentliches Rechtsmittel zu ergreifen.

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