Steirer zahlte Organmandat in Cent-Beträgen - Strafe
In 17 Überweisungen hat der Steirer einen Park-Strafzettel in Graz aus dem Vorjahr aufgeteilt. Die Teilbeträge bewegten sich zwischen 17 Cent und 4,22 Euro. Die Bearbeiter in der zuständigen Behörde erkannten damals eine mutwillige Inanspruchnahme der Behörde und verhängten eine weitere Strafzahlung gegen den 55-Jährigen.
Einspruch nicht anerkannt
Der Mann hatte gegen diese - selten ausgesprochene - „Mutwilligenstrafe“ Einspruch erhoben; doch jetzt bestätigte der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) das Vorgehen der Behörde. Der Steirer muss auch die Verwaltungsstrafe in Höhe von 80 Euro bezahlen. Er hatte sich die Mühe gemacht, die Parkstrafe über zehn Tage verteilt einzeln einzuzahlen und damit „aus Freude an der Behelligung der Behörde" gehandelt“, so UVS-Leiter Gerhard Gödl.
Laut UVS-Senat sei sich der Südsteirer bewusst gewesen, dass durch die „kontraproduktiv vielfache Überweisung von Kleinstbeträgen ein erhöhter Behördenaufwand“ verursacht wurde.
Bis zu 726 Euro Strafrahmen
Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) sieht im Paragraf 35 vor, dass „gegen Personen, die unter anderem offenbar mutwillig die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen“, eine Strafe von bis zu 726 Euro verhängt werden kann. Der UVS begründete seine Entscheidung: „Mutwillig nimmt die Behörde in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt. Ein derartiger Vorwurf ist nur dann gerechtfertigt, wenn für das Verhalten der Partei nach dem Gesamtbild der Verhältnisse keine andere Erklärung bleibt.“