Aufregung um „Nazi-Grabstein“ in Graz

Ein Grabstein am Grazer Zentralfriedhof sorgt für Aufregung - auf ihm steht zu lesen „Er fiel im Kampfe für Großdeutschland“, darunter ein Hakenkreuz. Stadt und Friedhofseigentümer wollen die Inschrift wegbekommen, der Grabeigentümer besteht darauf.

Der Grabstein sorgt bei vielen Friedhofsbesuchern für Unmut, doch laut dem Friedhofseigentümer habe man dagegen keine rechtliche Handhabe. „Es haben alle Maßnahmen, die von unserer Seite unternommen worden sind, gezeigt, dass wir als Eigentümer des Friedhofes kein Recht haben, in bestehende Grabstätten, und auch wie sie gestaltet sind, im Nachhinein noch einzugreifen und dort einen Einfluss auszuüben“, so der Grazer Stadtpfarrprobst Christian Leibnitz.

Grabstein

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Grabeigentümer: „Teil der Geschichte“

Man sei zwar an den Grabeigentümer herangetreten und habe ihn gefragt ob er die Inschrift nicht wegnehmen wolle, doch dieser habe abgelehnt, heißt es von der Stadtpfarre - das bestätigt dieser auch im Interview: Er wolle die Inschrift „nicht verändern, weil das die korrekte historische Darstellung ist, und diese nicht verfälscht werden soll“.

Auf die Frage, ob man diese nicht als Huldigung der NS-Zeit ansehen könnte, meint er, dass er sie „nicht als Huldigung der NS-Zeit, sondern als Teil der Geschichte“ sehe.

Staatsanwaltschaft prüfte bereits

Auch die Staatsanwaltschaft Graz hat schon zweimal geprüft, ob die Inschrift nicht nach dem Widerbetätigungsgesetz strafbar wäre, doch das ist sie offenbar nicht: „Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Graz und auch der Oberstaatsanwaltschaft Graz ist das bloße Nicht-Entfernen derartiger historischer Inschriften nicht einer propagandistischen Wiederbetätigung, wie es das Verbotsgesetz eben fordert, gleichzusetzen“, so Hans-Jörg Bacher von der Staatsanwaltschaft.

Rechtshistoriker sieht Handhabe

Laut dem Rechtshistoriker Martin Pollaschek gibt es aber trotzdem rechtliche Mittel, die Inschrift zu verbieten: „Es gibt ja auch noch das Abzeichengesetz, und nach diesem Abzeichengesetz werden ausdrücklich nationalsozialistische Symbole verboten, was bedeutet, dass solche Symbole nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen außer im wissenschaftlichen Zusammenhang - und damit ist auf jeden Fall eine Handhabe gegeben“, so Pollaschek. Ob diesen Schritt jetzt allerdings jemand setzt, ist offen.