Dachlawinen: Hauseigentümer in der Pflicht

Die milden Temperaturen sorgen in den steirischen „Eisgebieten“ einerseits für Entspannung, andererseits aber auch für neue Gefahren: Gefordert sind hier vor allem die Hauseigentümer, deren Aufgabe es ist, Dachlawinen zu verhindern.

Aufgrund des Eisregens sind Dachlawinen jetzt besonders gefährlich, weil nicht nur Schnee, sondern ganze Eisblöcke abgehen und für schwere Verletzungen oder Schäden sorgen können.

Warnstangen allein sind zu wenig

Jetzt sind vor allem die Hauseigentümer gefordert, sagt Versicherungsexperte Harald Lunzer von der Grazer Wechselseitigen: „Gerade bei Tauwetter ist es wichtig, zunächst Warnhinweise aufzustellen oder anzubringen, zum Beispiel Warnstangen. Dies reicht aber nicht aus: Der Hausbesitzer muss für eine rasche Räumung sorgen, sonst kann er bei einem Schaden zur Haftung herangezogen werden.“ Steht das Abgehen einer Dachlawine unmittelbar bevor, sollte der Hauseigentümer den Gefahrenbereich absperren.

Feuerwehren sind falscher Ansprechpartner

Für die Räumung von Dächern müssen spezielle Firmen beauftragt werden. Die Feuerwehren sind der falsche Ansprechpartner, sagt Karl Graßberger von der Grazer Berufsfeuerwehr, auch wenn sich diesbezügliche Anfragen derzeit häufen würden: „Wir verweisen da auf die Eigenverantwortung, dass die Hauseigentümer oder die Hausverwaltungen tätig werden müssen, und wir geben auch entsprechende Fachfirmen bekannt, die Drehleitern, Hubsteigen und anderes Gerät haben, um Dachlawinen und Eiszapfen zu entfernen.“

Die Feuerwehr rückt wegen möglicher Dachlawinen nur in absoluten Ausnahmefällen mit Gefahr in Verzug aus; andernfalls wären die Drehleitern im Falle eines wichtigen Brandeinsatzes blockiert, so Graßberger.

Parken auch mit Blick nach oben

Aber nicht nur Hausbesitzer sollten in diesen Tagen besonders wachsam sein: Passanten sollten sich nah an den Hausmauern bewegen, so der Tipp der Feuerwehr, und Autofahrern rät Versicherungsexperte Lunzer: „Autofahrer sollten beim Parken den Blick auch nach oben richten. Wenn Schnee am Dach erkennbar ist, könnte der Parkende bei einem Schaden sonst zumindest ein Mitverschulden tragen.“

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