Wachkoma nach Treibjagdunfall: Schütze verurteilt

Ein Jäger aus der Südsteiermark ist am Dienstag in Graz wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Umständen verurteilt worden. Er hatte bei einer Treibjagd einen anderen Jäger angeschossen und so schwer verletzt, dass dieser seither im Koma liegt.

Der 36-jährige Südsteirer war von Anfang an voll geständig. Im Verfahren am Dienstag kam heraus, dass bei der Treibjagd im Dezember 2012 viele kleine Fehler zu dem tragischen Unfall geführt hatten - mehr dazu in Prozess nach Jagdunfall - Opfer im Wachkoma (3.2.2014).

Zustand des Opfers „fürchterlich“

Der Unglücksschütze traf einen 54-jährigen Jäger, der in der Treibreihe eigentlich neben ihm hätte stehen sollen, ins Herz. Das Opfer liegt seit dem Unfall im Koma, die Gerichtsmedizinerin bezeichnete seinen Zustand als „fürchterlich“.

Triebleiter freigesprochen

Mitangeklagt war auch der Triebleiter: Ihm wurde vorgeworfen, dass er die Jagd fortgesetzt hatte, obwohl die Suche nach dem Hasen noch nicht beendet gewesen sei. Er wurde freigesprochen. Warum die Treibjagd nicht neuerlich unterbrochen wurde und warum das Opfer nicht wieder in der Reihe stand, ließ sich nicht mehr klären.

Haft, Geldstrafe und Schadenersatz

„Mir tut leid, was passiert ist. Ich kann es leider nicht rückgängig machen“, sagte der Angeklagte. Er wurde schuldig gesprochen und zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Zusätzlich muss er 10.000 Euro Schadenersatz an das Opfer zahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.