Vorwürfe zu Suizidfall in der Karlau

Ungereimtheiten gibt es rund um den Fall eines Grazer Häftlings, der sich mit einem Gürtel erhängt hat. Die Justiz sagte damals, der Mann sei nicht suizidgefährdet gewesen. Laut einem Medienbericht geben interne Unterlagen aber anderes an.

Voriges Jahr hat sich der 40-jährige Häftling in einer Isolierzelle im Keller mit einem Gürtel erhängt - mehr dazu in Karlau: Todesfälle werden untersucht (11.11.2013). Seitens der Justiz hieß es danach, dass der Häftling nicht als suizidgefährdet gegolten habe. Der Wochenzeitung Falter liegen jetzt aber interne Unterlagen vor, nach denen der 40-Jährige gefängnisintern sehr wohl als suizidgefährdet eingestuft worden sein soll.

Häftling auf „gelb“ eingestuft

Häftlinge in Gefängnissen werden mit einem Ampelsystem hinsichtlich ihrer Suizidgefährdund eingestuft: grün für ungefährdet, rot für stark suizidgefährdet. Im Fall des 40-Jährigen im Grazer Gefängnis Karlau zeigten nun interne Akten, dass der Mann auf gelb, also suizidgefährdet, eingestuft war. Das berichtete der Falter.

Gürtel nicht weggenommen

„Trotzdem wurde diese Person, nachdem sie am Tag davor eine Art Zusammenbruch hatte und zunächst in einem Beobachtungsraum war, in eine Absonderungszelle gegeben - sogar mit einem Gürtel“, kritisierte Alexia Stuefer, die Anwälting der Angehörigen des Häftlings. „Und er hat sich dann mit diesem Gürtel erhängt.“ Stuefer verlangt nun eine lückenlose Aufklärung des Falls.

Stuefer beanstandete auch, dass die Polizei in dem Fall gerade einmal 24 Stunden ermittelte. „Es wurden drei oder vier Gedächtnisprotokolle eingeholt, aber keine Vernehmungen durchgeführt, wie es sonst in jedem Strafverfahren üblich ist“, sagte die Anwältin. Laut Stuefer geht aus dem Akt auch hervor, dass der Polizeiermittler mit einem der betroffenen Justizwachebeamten im Email-Verkehr per Du ist. „Das ist natürlich in einem Ermittlungsverfahren, das derart schnell abgeschlossen worden ist, für mich zu hinterfragen.“

Staatsanwalt ermittelt noch

Bei der Vollzugsdirektion beteuerte man, dass die Justiz in diesem Fall vorbildlich gehandelt habe und alles aufgeklärt sei, schrieb der Falter. Allerdings sei nach dem Suizid verfügt worden, dass Häftlinge nicht mehr in die Kellerzellen gesperrt werden dürfen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz in dem Fall seien noch nicht abgeschlossen, sagte Sprecher Arnulf Rumpold. Es hieß, die nun aufgetauchten Vorwürfe würden geprüft.

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