Scheinanmeldung: Bürgermeister vor Gericht

Der Bürgermeister einer kleinen Gemeinde und ein langjähriger Gemeinderat mussten sich am Freitag in Graz vor Gericht verantworten. Der Bürgermeister soll den Gemeinderat zum Schein bei sich angemeldet haben, damit dieser nicht aus dem Gemeinderat ausscheiden muss.

Der Bürgermeister der 300-Einwohner-Gemeinde in der Südoststeiermark gab sich bei der Befragung am Freitag gänzlich unwissend. Er habe seinem Freund eine alte Wohnung von sich selbst angeboten, als dieser nach der Trennung von seiner Frau ausziehen musste. Gewohnt hat seit 20 Jahren niemand dort, und auch der Gemeinderat zog nie wirklich dort ein; da er aber nun in einer anderen Gemeinde wohnte, hätte er eigentlich seine politische Funktion aufgeben müssen. „Durch die Scheinanmeldung konnte er weiter an den Sitzungen teilnehmen“, so der Staatsanwalt.

Bürgermeister: Nichts gewusst, nichts bemerkt

Doch der Bürgermeister leugnete, solche Hintergedanken gehabt zu haben: Obwohl er im Nebenhaus wohnte, will er nicht bemerkt haben, dass sein Bekannter sich nie in der Wohnung aufhielt. „Das hat mich nicht interessiert“, meinte er. „Das hat sie als Meldebehörde aber zu interessieren, Sie müssen die Abmeldung durchführen, wenn er dort nicht wohnt“, stellte der Ankläger klar. Doch der Beschuldigte beharrte darauf, er habe nichts gewusst und nichts bemerkt.

Anonyme Anzeige

Sehr wohl bemerkt haben es aber andere Bewohner des Ortes, denn es gab eine anonyme Anzeige - daraufhin schaute die Polizei nach und fand niemanden vor. Um beim nächsten Mal vorbereitet zu sein, hängte der „Bewohner“ einen Jogginganzug auf, dabei blieb es aber. „Auf den Bildern sieht man nur eine dicke Staubschicht überall, es gab keinen Kühlschrank, die Dusche hat nicht funktioniert, es wurden keine Hygieneartikel gefunden“, zählte der Richter auf. Doch das beeindruckte den Bürgermeister nicht weiter: „Es war eine voll ausgestattete Wohnung“, meinte er.

Gemeinderat zog lieber zu den Eltern

Der zweite Angeklagte fühlte sich ebenfalls nicht schuldig, gab aber unumwunden zu, nie in der Wohnung geschlafen zu haben. Er habe es zwar „immer vorgehabt“, zog aber letztlich doch lieber zu seinen Eltern.

Im Raum stand, dass der Trick mit dem Meldezettel eine Stimme für den Bürgermeister bei der Abstimmung über die Teilung der Gemeinde (im Zuge der Gemeindestrukturreform, Anm.) sichern sollte - der Gemeinderat entschied mit 5:4 Stimmen gegen die Teilung, was im Sinne des Bürgermeisters war. „Auch bei einer 4:4 Entscheidung wäre es ein ‚nein‘ gewesen“, versuchte der Verteidiger zu relativieren.

Da die ehemalige Gemeindesekretärin nicht als Zeugin erschienen war, wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.