Schwarze Sulm: Reaktionen auf EU-Klage

Eine Reihe von Reaktionen gibt es auf die Klage der EU-Kommission wegen der Kraftwerkserrichtung an der Schwarzen Sulm in der Steiermark: Umweltorganisationen und Grüne wollen den Baustopp, der Projektwerber blieb gelassen.

Nach EU-Recht müssen die EU-Staaten Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich der Zustand ihrer Oberflächenwasserkörper verschlechtert. Genau hier setzt die Klage der EU-Kommission an. Sie geht davon aus, dass die Wasserqualität der Schwarzen Sulm durch den Kraftwerksbau deutlich schlechter wird - mehr dazu in Schwarze Sulm: EU-Kommission klagt Österreich.

Projektbetreiber: Wasser nicht in sehr gutem Zustand

Für Projektwerber Peter Masser „war zu erwarten, dass die einseitige Information der EU-Kommission durch die Projektgegner zu diesem Schritt führen würde.“ Durch die jahrzehntelangen Trinkwasserentnahmen im Oberlauf sei der Fluss - entgegen der Behauptungen der Projektgegner - nicht frei von menschlichen Eingriffen. Das Gewässer sei also nicht in einem sehr guten Zustand.

Masser will Ende der „Vernaderungen“

Man sei - wie auch das Land Steiermark - nicht Partei im Vertragsverletzungsverfahren, biete der Bundesregierung Gutachter an, „die auf unsere Kosten das Verfahren begleiten.“ Die Projektgegner forderte Masser auf, endlich mit den „Vernaderungen“ aufzuhören und sich öffentlich darüber aufzuregen, dass als Folge dieser Falschinformationen Strafzahlungen drohten. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass es in den letzten Monaten wesentliche Verbesserungen des Projektes im Rahmen eines vom Ministerium vorgeschriebenen sogenannten Paragraf 21a-Wasserrechtsgesetzverfahren gegeben habe. So verlaufe nunmehr die geplante unterirdische Druckrohrleitungstrasse fast zur Gänze außerhalb des Natura 2000 Gebietes.

Erfreute Reaktionen auf die Klage

Nicht überrascht, aber erfreut über die Klage zeigten sich Umweltdachverband, Global 2000 und die Grünen, die erneut einen Baustopp forderten. Grünen-Chefin Eva Glawischnig forderte den steirischen Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) und die Landesregierung auf, endlich einzulenken. Sollte dies nicht passieren, müsse Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) den steirischen Bescheid zur Bewilligung des Kraftwerks gemäß Paragraf 68 AVG zur Abwehr schweren volkswirtschaftlichen Schadens aufheben, sagte Umweltsprecherin Christiane Brunner in einer Aussendung. Die steirische Grünen-Klubchefin Sabine Jungwirth erinnerte daran, dass eine drohende Geldstrafe aus dem steirischen Landesbudget beglichen werden müsse.

Ministerbüro wies Forderung der Grünen zurück

Das Ministerbüro wies die Forderung der Grünen zurück. Der Verfassungsdienst habe die Möglichkeit eines derartigen Eingriffs geprüft und ablehnend beurteilt. Konkret geht es um den Paragraf 68 AVG und die Frage, ob dieser als Rechtsgrundlage für die Zurücknahme gemeinschaftsrechtswidriger rechtskräftiger Bescheide herangezogen werden kann. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sieht eine „schwere volkswirtschaftlichen Schädigung“ als Bedingung für einen derartigen Eingriff nach Abs. 3 sinngemäß als nicht gegeben an. Eine solche dürfte im Hinblick auf eine Strafzahlung „kaum je der Fall“ sein.