Genaue Bestimmungen für Osterfeuer

Am Abend des Ostersamstags werden im ganzen Land wieder hunderte Osterfeuer entzündet. Immer wieder passieren dabei auch Unfälle. Seit einigen Jahren gibt es für das Verbrennen von „Brauchtumsfeuern“ genaue gesetzliche Bestimmungen.

Der Tradition folgend werden nach der Ostermette in der gesamten Steiermark die Oster- bzw. Brauchtumsfeuer angezündet. Was für viele ein schöner, teils auch spiritueller Moment ist, kann für Anrainer durch Qualm und Geruch zu einer Belästigung werden. Außerdem kommt es auch immer wieder zu schweren Unfällen. Um diese zu vermeiden, vor allem aber auch um zu starke Feinstaubbelastungen zu verhindern, unterliegt das Abbrennen des Osterfeuers strengen Vorschriften.

Bestimmungen in Gemeinden unterschiedlich

So gibt es in der Steiermark, je nach Gemeinde und Region, unterschiedliche Regelungen zu Uhrzeit oder Häufigkeit. Mancherorts, wie beispielsweise in Graz, gilt ein ausnahmsloses Verbot. Im Grazer Umland, Graz-Umgebung oder Leibnitz darf pro Gemeinde nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden.

Osterfeuer Nacht

Pressedienst Feuerwehr

Mindestabstände müssen eingehalten werden

Thomas Meier vom Landes-Feuerwehrverband Steiermark: „Grundsätzlich darf ich nur unbehandeltes Holz verwenden. Es ist auch ratsam, absolut keinen Brandbeschleuniger oder Benzin zu verwenden. Man muss unbedingt auf das Einhalten von Mindestabstände achten: Zu einem Wald oder einer Baumgruppe sind mindestens 40 Meter notwendig, zu Straßen mindestens 100 Meter und zu Gebäuden zumindest 50 Meter“.

Vorab bei Gemeinde erkundigen

Bei der Planung eines Osterfeuers sollte man sich bei der zuständigen Gemeinde über die vorgeschriebenen Auflagen erkundigen. Außerdem sollte die örtliche Feuerwehr über das Entzünden von Brauchtumsfeuern informiert werden, um so Fehlalarmierungen verhindern. bei Nichtbeachtung der Vorschriften drohen Verwaltungsstrafen von mehreren Tausend Euro.

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