Mit der Pistole zu Gericht - keine Seltenheit

Die heimische Justiz ist um ein lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen bei den Gerichten bemüht. Aber obwohl es in vielen Gerichtsgebäuden schon seit langem Sicherheitschecks gibt, werden immer noch überraschend viele gefährliche Gegenstände sichergestellt.

Jeder, der schon einmal in einem Gericht war, kennt das: Bereits am Haupteingang muss man durch einen Metalldedektor gehen; wenn dieser anschlägt, wird man von einem Security-Mitarbeiter abgetastet.

Von der Pistole bis zum Schraubenzieher

Trotzdem wurden österreichweit allein im letzten Jahr bei den Eingangskontrollen insgesamt 173.000 gefährliche Gegenstände abgenommen: 418 davon waren Schusswaffen darunter auch Schreckschusspistolen, Signal- und Gaswaffen, unglaubliche 51.500 Hieb- und Stichwaffen wurden den Besuchern von Gerichtsgebäuden ebenso abgenommen wie und 121.000 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher.

An den Eingängen der steirsichen Gerichte mussten im Vorjahr rund 11.500 Gegenstände abgegeben werden. Neun davon waren Schusswaffen, über 5.000 Hieb- oder Stichwaffen.

Kontrollen werden auf alle Gerichte ausgeweitet

Derzeit verfügen knapp 90 Prozent der Gerichte über Sicherheitskontrollen, im Jahr 2008 waren es nur 35 Prozent. Seit 1997 wurden Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden schrittweise eingeführt; im Laufe der nächsten Jahre sollen sie auf sämtliche Gerichte ausgeweitet werden.