38 Gemeinden lassen Zwangsfusion prüfen

38 Gemeinden lassen die ihnen verordnete Zwangsfusion im Rahmen der Gemeindestrukturreform vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Ob es bis zum 1. Jänner 2015 zu einer Entscheidung kommt, ist offen. Die Gemeinden arbeiten daher bereits an Plan B.

38 steirische Gemeinden lassen die geplante Gemeindefusion beim Verfassungsgerichtshof auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Der letzte Antrag der Gemeinde Trahütten langte erst vor zwei Tagen ein. Alle Gemeinden hoffen auf eine Entscheidung noch vor der Fusion mit Stichtag 1. Jänner 2015.

Verfassungsgerichtshof gibt keine Garantie ab

Das Gericht selbst gibt dafür aber keine Garantie ab, so Sprecher Christian Neuwirth: „Eine Entscheidung fällt bei uns in der Regel acht Monate nach Einlangen eines Antrags, aber gerade in diesem Fall - das sind doch sehr viele Anträge - ist es noch sehr offen, wann wir hier zu einer Entscheidung kommen können.“ Seitens des Landes gibt es zu den meisten Anträgen bereits eine schriftliche Stellungnahme. Jetzt müsse man die Interessen genau abwägen, heißt es beim Verfassungsgerichtshof.

Land und Gemeinden würde einiges bevorstehen

Sollte die Entscheidung erst nach dem 1. Jänner 2015 fallen - und zwar zugunsten der Gemeinden -, steht Land und Gemeinden allerdings einiges bevor, so Othmar Hiebaum von der steirischen Gemeindeinitiative. Er ist als Bürgermeister von Markt Hartmannsdorf von den Fusionsplänen selbst nicht betroffen: "Ich gehe einmal davon aus, dass dann die Zwangsfusionen einfach rückabzuwickeln sind.“

Plan B für betroffene Gemeinden

Die Gemeinde Höf-Präbach habe sich für diesen Fall schon einen Plan B zurechtgelegt, sagt Bürgermeister Florian Taucher, und zwar insofern, „dass man dann einfach den Gemeinderatswahlkampf, wie es vorgeschrieben wird, ausrichtet für die Großgemeinde, und bis das Urteil vom Verfassungsgerichtshof wirklich endgültig da ist, dann versucht, nicht irgendwie eine Infrastruktur runterzufahren, die man dann später, wenn das Urteil zu unseren Gunsten ausfällt, wieder hochfahren müsste.“

Das allerdings soll laut Taucher nicht bedingungslos gelten: „Würde das nach fünf Jahren wieder rückabgewickelt werden, ist das für alle Beteiligten nicht unbedingt zielführend."