Auf Bruder geschossen: 17-Jährige wird eingewiesen

In Graz musste sich am Dienstag ein 17 Jahre altes Mädchen wegen einer Schussattacke auf seinen Bruder verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Dramatische Szenen spielten sich heuer am 20. April auf einem Anwesen in der Nähe von Gleisdorf, Bezirk Weiz, ab - mehr dazu in Junge Grazerin schoss mit Schrotflinte auf Bruder(21.4.2014).

Angeklagte leidet an psychischer Erkrankung

Zum Tatzeitpunkt war die 17-Jährige nicht zurechnungsfähig - sie leidet seit Jahren an einer Form der Schizophrenie. Nach dem Vorfall war die 17-Jährige kurz in Untersuchungshaft, wurde bald darauf aber in die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Sigmund-Freud-Klinik gebracht. Bereits mehrmals wurde sie dort aufgrund ihrer Schizophrenie behandelt und zuletzt mit Medikamenten auch gut eingestellt - da es ihr besser ging, erlaubten ihr die Ärzte am Ostersonntag, mit ihrer Familie ihren Onkel in der Oststeiermark zu besuchen. Dieser ist ein passionierter Jäger und besitzt mehrere Waffen.

Aus zwei Metern Entfernung auf Bruder gezielt

Als die 17-Jährige kurz allein im Haus war, ging sie am Waffenschrank vorbei - dieser war zwar versperrt, der Schlüssel steckte aber. Sie nahm eine Schrotflinte heraus, ging wieder ins Freie und schlich sich von hinten an ihren Bruder heran. Aus zwei Metern Entfernung schoss sie über den Kopf des Bruders. Danach drückte sie laut Anklage den Lauf gegen seinen Oberkörper und bedrohte ihn mit dem Umbringen. Angehörige konnten ihr die Schrotflinte entreißen.

Staatsanwaltschaft sieht keine Tötungsabsicht

Zu Prozessbeginn am Dienstag trug ein Sachverständiger die Schrotflinte in einer Waffentasche in den großen Schwurgerichtssaal. Die Angeklagte wurde von zwei Polizistinnen in den Saal begleitet. Kurz fiel ihr Blick auf die Waffe. Die zierliche junge Frau nahm vor dem Richter Platz. Sie habe ihren Bruder nur erschrecken wollen, sagte sie bei ihrer Einvernahme. Laut Staatsanwältin würden auch die Beweisergebnisse darauf schließen, dass die Angeklagte keine Tötungsabsicht hatte und nicht gezielt auf den Kopf geschossen hätte.

Einweisung in Anstalt

Nach Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sei nicht rechtskräftig, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.