Unklarheiten bei Handwerkerbonus

Mehr als 1.000 Steirer haben bislang den „Handwerkerbonus“ in Anspruch genommen und sind dabei auf einige Unklarheiten gestoßen. So kann um den Bonus nur einmal angesucht und die Rechnung darf nicht in bar bezahlt werden.

Wenn man eine Firma beauftragt das Haus zu renovieren, das Bad neu zu fliesen oder alte Fenster auszutauschen, kann man einen Teil des Rechnungsbetrages zurückbekommen. Der sogenannte „Handwerkerbonus“ - eingeführt von der Regierung im Kampf gegen die Schwarzarbeit und für eine Belebung von Konjunktur und Wirtschaft - macht das möglich. Rund um die Abwicklung gibt es aber noch einige offene Fragen.

10 Millionen Euro Fördergeld

Im heurigen Jahr kann man nur einmal um den „Handwerkerbonus“ ansuchen, und das höchstens für eine Fördersumme von 600 Euro. Die Rechnungssumme dürfte demnach maximal 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer betragen. Hat man nun verschiedene Arbeiten machen lassen, die kleinere Teilbeträge ausmachen, empfiehlt es sich die Rechnungen zu sammeln, da man den Bonus nur einmal im Jahr einreichen darf. Im Fördertopf gibt es genau 10 Millionen Euro. Sind diese allerdings verbraucht, gibt es für den Konsumenten nichts mehr zu holen.

Kein Geld bei Barzahlung

Sendet man aber die Rechnungen so schnell wie möglich ein, bleibt man möglicherweise auf weiteren Rechnungen sitzen und kann die maximale Fördersumme nicht ausschöpfen. Außerdem wissen viele nicht, dass man die Förderung nur dann bekommt, wenn man die Handwerkerrechnung nicht in bar bezahlt hat. 1.100 Steirer haben seit Juli Anträge bei den Bausparkassen, über die die Verrechnung erfolgt, abgegeben. Die Fördergelder für dieses Jahr sind zu rund einem Viertel verbraucht.

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