Listerienkäse bleibt Gerichtssache

Nach dem Urteil im Prozess um den mit Listerien verseuchten Käse am Donnerstag ist noch offen, ob es Berufungen geben wird. Thema bei Gericht bleibt die Sache aber: Ein Mann, der nach einer Listerieninfektion im Rollstuhl sitzt, brachte beim Zivilgericht Wien Klage ein.

Die beiden Ex-Geschäftsführer von Prolactal wurden am Donnerstag schuldig gesprochen. Der Grund: Sie ließen es zu, dass im Jahr 2010 mit Listerien verunreinigter Käse ausgeliefert bzw. nicht rechtzeitig zurückgeholt wurde - mehr dazu in Listerien-Prozess: Geschäftsführer verurteilt. Auch die Firma Prolactal selbst muss 100.000 Euro Strafe bezahlen.

Zu dem Urteil sagte Proctal-Anwalt Oliver Plöckinger: „Das Urteil ist durchaus erwartbar gewesen, es ist adäquat. Wir werden aber dennoch das Urteil noch inhaltlich prüfen mit der Mandantschaft und dann entscheiden, ob wir ein Rechtsmittel einlegen oder nicht.“

Listerienopfer klagt vor Wiener Zivilgericht

Als Privatbeteiligter hatte sich ein Mann, der nach einer Listerien-Infektion im Rollstuhl sitzt, dem Verfahren angeschlossen. Ihn verwies das Grazer Straflandesgericht auf den Zivilrechtsweg. Es sei laut Gericht nicht eindeutig nachweisbar, ob die Infektion des Mannes vom betreffenden Käse stamme.

Der Anwalt des Mannes, Alexander Klauser sagte zu dem Urteil: „Zum einen kann ich als Privatbeteiligtenvertreter auch gegen die Freisprüche und auch gegen die Verweisung auf den Zivilrechtsweg ein Rechtsmittel einlegen, das prüfen wir. Parallel dazu gibt es das bereits von uns eingeleitete zivilprozessuale Verfahren am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.“

Außergerichtliche Einigung mit Opfern

Bereits vor etwa zwei Jahren hatte die Firma Prolactal mit rund zehn Geschädigten einen außergerichtlichen Vergleich getroffen. Über die Höhe der Zahlungen an die Betroffenen sowie über ihre genaue Anzahl gibt der Prolactal-Anwalt keine Angaben. Die Firma Prolactal hat die Käseerzeugung übrigens im Jahr 2010 geschlossen.