Vorsorge: Wenige denken an den eigenen Tod

Rund um Allerheiligen konfrontieren sich viele Menschen wieder ganz bewusst mit dem Tod und gedenken der Verstorbenen. Nur wenige hingegen machen sich über ihren eigenen Tod Gedanken und sorgen mit Testamenten oder Vollmachten vor.

Die Gesundheits- oder Vermögensvorsorge zu Lebzeiten ist für viele bereits selbstverständlich; nur wenige hingegen machen sich darüber Gedanken, was passiert, wenn sie schwer krank im Spital liegen oder gar sterben, weiß der Grazer Notar Martin Lux: „Es ist eine Verbesserung zu spüren, aber leider immer noch zu wenig. Gerade bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall können neben dem Leid der Familie aber eben auch zusätzliche Probleme eintreten.“

So kann ein Testament nicht nur Erbstreitigkeiten verhindern, sondern auch, dass Ehepartner oder Mitglieder von Patchworkfamilien plötzlich mit leeren Händen dastehen.

Kein „automatisches“ Erben für Ehepartner

„Es hält sich immer noch das Gerücht, dass bei einem Ehepaar ohne Kinder zum Beispiel der Ehegatte ohnedies alles erbt. Das ist aber nicht der Fall, wenn noch Eltern oder Geschwister vorhanden sind. Und das zweite noch viel größere Gerücht ist, dass die Leute sagen, wenn ich einen Lebensgefährten habe, dann ist das nach fünf Jahren Lebensgemeinschaft gleich wie eine Ehe - das ist aber überhaupt nicht der Fall“, rät Notar Lux zur Vorsicht.

Für den Fall des Unfalls: Vorsorgen mit Vollmachten

Doch auch zu Lebzeiten sind Angehörigen oft die Hände gebunden, etwa wenn ein Familienmitglied nach einem Unfall im Koma liegt und nicht mehr geschäftsfähig ist - für solche Fälle kann seit 2007 eine sogenannte Vorsorgevollmacht erstellt werden. Gerade einmal 56.000 solcher Vollmachten gibt es derzeit österreichweit. Martin Lux: „Sie erlaubt Vertrauenspersonen, im Anlassfall über Liegenschaftsvermögen zu verfügen, Mietverträge zu schließen, aber beinhaltet auch Postvollmacht, Behördenvollmacht und Bankvollmacht. Weiters gibt es die Möglichkeit, hier auch jemandem eine medizinische Vollmacht zu erteilen, etwa ein Heim auszuwählen oder gar medizinischen Behandlungen zuzustimmen oder abzulehnen.“

Die Vollmacht ist bei einem Notar oder Anwalt zu errichten und wird in ein Register eingetragen. Je früher das passiert, desto besser, denn Krankheit und Tod sind keine Frage des Alters.