Weitere vier Jahre Haft für Kartnig

Im neuen Prozess gegen Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig ist schon am Mittwoch ein erstes Urteil gesprochen worden: Kartnig wurde wegen Betrugs zu weiteren vier Jahren und einem Monat unbedingter Haft verurteilt, weitere Strafen könnten folgen.

Kurz zur Vorgeschichte: Hannes Kartnig wurde 2012 wegen schweren Betrugs, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Steuerhinterziehung zu fünf Jahren unbedingter Haft und 6,6 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt - mehr dazu in Kartnig: Chronologie der Ereignisse.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) verfügte heuer im April, dass ein Teil des Prozesses wiederholt werden muss. Der ursprüngliche Freispruch im nun gegenständlichen Verfahren wurde aufgehoben, die Schuldsprüche wurden bestätigt, die Strafe aber zunächst ausgesetzt: Die Haftverfügung - 15 Monate unbedingt - galt nur für das Finanzvergehen, die Geldstrafe wurde auf 5,5 Millionen Euro reduziert - mehr dazu in 15 Monate Haft für Hannes Kartnig (22.4.2014).

Erstmals aus Zelle vorgeführt

Aufgrund der fehlenden Verdunkelungsgefahr bekam Kartnig eine Fußfessel anstatt einer Haftstrafe - mehr dazu in Fußfessel für Hannes Kartnig (20.8.2014). Über diese stolperte er allerdings vor kurzem nach einem Opernbesuch und anlässlich eines Geburtstagsessens in einem Wiener Luxushotel - mehr dazu in Fußfessel aberkannt: Kartnig in Haft (29.10.2014). Im Unterschied zu seinen früheren Gerichtsterminen wurde der ehemalige Sturm-Präsident diesmal also aus der Zelle vorgeführt.

Kartnig hat Vorrang

Neben Kartnig sitzen noch vier weitere ehemalige Sturm-Funktionäre auf der Anklagebank; gleich zu Beginn des Prozesses verfügte der Richter aber, dass zunächst jene Delikte, die nur Kartnig betreffen, erledigt werden. Dabei geht es um jene Haftung für einen Kredit in der Höhe von 1,2 Mio. Euro, die man vom Land Steiermark hätte haben wollen, als der Club laut Ankläger aber längst zahlungsunfähig war, außerdem um einige kleinere Beträge, die an Lieferanten nicht bezahlt wurden sowie um den Vorwurf der Fahrlässigkeit, weil zu teure Spieler eingekauft worden waren.

„Es tut mir alles so leid“

In seinem Schlussplädoyer bat Kartnig um ein mildes Urteil: Es tue ihm alles so leid. Wenn er das gewusst hätte, wäre er nie Präsident von Sturm Graz geworden. Er sei nicht gesund und ohnehin schon am Ende.

Schuldspruch rechtskräftig

Kartnig wurde dennoch gleich am ersten Tag des Prozesses schuldig gesprochen: Wegen teilweise versuchten schweren Betruges sowie grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen wurde er - zusätzlich zu den 15 Monaten aus dem anderen Verfahren - zu weiteren vier Jahren und einem Monat unbedingter Haft verurteilt; gleichzeitig wurde ein Fußfesselverbot verhängt. Der Schuldspruch ist rechtskräftig - was die Höhe der Strafe angeht, erbat sich Kartnig allerdings drei Tage Bedenkzeit, und der Staatsanwalt meldete Berufung an.

Noch nicht vorbei

Doch für Kartnig ist die Sache noch nicht vorbei - gleich nach der Urteilsverkündung wurde gegen ihn und seine vier Mitangeklagten weiterverhandelt: Dabei geht es darum, ob Kartnig durch den Schwarzverkauf von Eintrittskarten nicht nur die Finanz, sondern auch die Bundesliga und den steirischen Fußballverband geschädigt hat - die Abgaben für die einzelnen Verbände errechneten sich nämlich aus den falsch angegebenen Einnahmen. Ein Urteil in diesem Verfahren wird es erst in den nächsten Wochen geben.