KPÖ fordert Erhöhung der Wohnbeihilfe

Als „Mogelpackung“ kritisierte am Freitag die steirische KPÖ die im Oktober von der Landesregierung präsentierten Änderungen bei der Wohnbeihilfe. Wohnen sei noch lange nicht leistbar, die maximal mögliche Wohnbeihilfe müsse erhöht werden, fordern die Kommunisten.

KPÖ-Klubchefin Claudia Klimt-Weithaler will zwar anerkennen, dass KPÖ-Anträge für leistbares Wohnen nicht gleich abgelehnt wurden, sondern nun in einem Unterausschuss behandelt würden. Doch bei der Vorstellung des Maßnahmenpakets des Landes hätten ihre Alarmglocken geläutet: „Mir bleibt ein bisserl die Luft weg, wenn LH-Stv. Schützenhöfer sagt, dass damit Wohnen leistbar bleibt. Das ist es nämlich schon lange nicht mehr.“ Es sei einfach mehr Geld für den sozialen Wohnbau nötig: „Es ist ja nicht so, dass das Geld nicht da ist, aber wenn man es für Bankenrettung ausgibt, ist eben nichts mehr für Soziales da“, sagte die Spitzenkandidatin für die Landtagswahl 2015.

Großteil bekommt weniger Unterstützung als 2011

Landtagsabgeordneter Werner Murgg rechnete vor, dass trotz der Maßnahmen ein Großteil immer noch eine geringere Unterstützung bekommt als 2011. Damals wurde die Betriebskostenpauschale halbiert und damit die maximale Wohnbeihilfe erheblich gekürzt. Mindestpensionspaare erhalten seither keine finanzielle Unterstützung für ihren Wohnraum vom Land mehr. Nun sei zwar ab 1. Jänner 2015 die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Wohnbeihilfe um zehn Prozent angehoben und damit kommen mehr Menschen zum Zug, doch die maximale Höhe sei gleich geblieben und Mindestpensionspaare bekommen nach wie vor keine Hilfe, kritisierte Murgg.

KPÖ will Aufklärung in Form von Dringlicher Anfrage

Er habe rund 25 Beispiele durchgerechnet und in allen Fällen war die finanzielle Unterstützung trotz der Maßnahmen geringer als vor 2011. Die KPÖ werde daher bei der Landtagssitzung am kommenden Dienstag einen Dringliche Anfrage an Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser (SPÖ) richten: Die steirischen Kommunisten wollen u.a. wissen, wie viele Paare zwischen 2012 und 2014 Anspruch auf Wohnbeihilfe hatten und wie viele von ihnen ab 1. Jänner 2015 den Anspruch haben.

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