Neues Lohnsystem für steirische Gastronomie
Derzeit sind steirische Gastronomen und Hoteliers verpflichtet, ihren Mitarbeitern im Service und in der Beherbergung einen „Garantielohn“ auszuzahlen, der eine prozentuelle Beteiligung am Umsatz vorsieht; höhere Umsätze bedeuten ein höheres Einkommen, andererseits darf ein garantierter Mindestlohn nicht unterschritten werden. Das System führt aber zu großen Verdienstschwankungen für die Mitarbeiter und komplizierten Lohnabrechnungen für die Arbeitgeber.
Festlohnsystem bringt Lohngewissheit
Rund 26.000 Mitarbeiter sind nun von dem neuen Festlohnsystem betroffen. Die steirische vida-Gewerkschaft sieht den Erfolg darin, dass die Betroffenen zukünftig schon am Monatsanfang wissen werden, was sie am Ende verdienen; sie seien nicht mehr von unberechenbaren Gegebenheiten wie dem Wetter, oder von „guten“ bzw. „schlechten“ Kellner-Stationen in einem Betrieb abhängig. Auch bei den Sonderzahlungen komme es durch den höheren Grundlohn zu deutlichen Verbesserungen, so die Gewerkschaft.
Umstieg ab Mai möglich
Auch die Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie in der Wirtschaftskammer zeigt sich mit dem neuen Lohnsystem zufrieden: Es handle sich um ein einfaches und faires System, welches allen Beteiligten Rechtssicherheit biete und den Betrieben die Lohnberechnungen wesentlich erleichtere.
Die etwa 4.000 steirischen Arbeitgeber-Betriebe können nach Ablauf einer sechsjährige Übergangsfrist ab Mai 2015 auf das neue Festlohnmodell umsteigen; eine kollektivvertragliche Regelung soll dafür sorgen, dass niemand schlechter verdient als zuvor.