Graz bekommt eine Jugendgerichtshilfe

Ein ganzes Maßnahmen-Paket soll die Resozialisierung straffälliger Jugendlicher verbessern. In der Steiermark wurde bisher über Sozialnetzkonferenzen versucht, Jugendliche aus der Haft zu holen. Ab 2015 kommt eine Jugendgerichtshilfe in Graz dazu.

In der Steiermark sitzen derzeit rund zehn Jugendliche in Untersuchungshaft - ein Drittel weniger als noch vor gut einem Jahr und es sollen laut Justizministerium noch weniger werden.

Jugendliche haben es schwerer

Denn gerade bei Jugendlichen sei eine Haft oft nicht zielführend, weiß Susanne Pekler vom Verein Neustart: „Jemand, der in Haft war, der hat es viel schwerer einen Lehrplatz oder ein positives Freundesumfeld zu finden, aber die Jugend ist auch so etwas wie eine Entwicklungsphase, da lernt man erst seine Persönlichkeit zu entwickeln und in einer Haftanstalt kann der Jugendliche ganz schwer nur positive Vorbilder finden.“

Zelle

ORF / Patrick Wally

Bewährung unter Auflagen statt Haft ist für Jugendliche oft sinnvoller

Ein Drittel weniger U-Häftlinge

Seit eineinhalb Jahren werden vom Verein Neustart daher Sozialnetzkonferenzen abgehalten - heißt: auf Antrag des Gerichts werden - gemeinsam mit den Jugendlichen, ihrem Umfeld und Bewährungshelfern - Maßnahmenkataloge als Alternative zur U-Haft erarbeitet, sagt Pekler: „Wir haben österreichweit rund 80 solcher Sozialnetzkonferenzen bereits gemacht. Davon 14 in der Steiermark. Bei zwei Drittel der Fälle hat sich das Gericht auch dazu entschieden, zu enthaften, also die Jugendlichen waren weniger als 14 Tage in Haft und das positive Ergebnis ist, es sind nur acht Prozent davon wieder straffällig geworden.“

Ab 2015 wird es zudem möglich sein, Jugendliche auf Bewährung in betreuten Wohngemeinschaften unterzubringen, die von sozialen Vereinen geführt werden. Wie viele es davon in der Steiermark geben wird, ist nach Angaben des Justizministeriums noch unklar.

Jugendgerichtshilfe in Graz

Das letzte Wort über Strafen und Maßnahmen haben letztlich zwar die Richter. In Graz werden diese ab 2015 aber von einer Jugendgerichtshilfe unterstützt. Eine solche gab es bisher nur in Wien, in Graz wird sie bei der Familiengerichtshilfe angesiedelt.

Zelle in Justizanstalt Stein

APA / HELMUT FOHRINGER

Für viele Jugendliche ist eine Haft im Sinne der Resozialisierung nicht sinnvoll

Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist laut Monika Stvarnik, Bereichsleiterin der Familiengerichtshilfe in der Steiermark: „Wir erheben in erster Linie das soziale Umfeld der Jugendlichen, wir sprechen mit den Jugendlichen, in der Regel auch mit den Erziehungsberechtigten und versuchen dann in einem Bericht ein präventives Szenario abzugeben, mit dem den Jugendlichen in der Regel auch geholfen werden kann.“ Ab Sommer soll das Modell der Jugendgerichtshilfe dann auch in den anderen Bundesländern umgesetzt werden.

Verbessert wird nicht zuletzt auch die Betreuung für Jugendliche, die um eine Haft nicht herumkommen - bundesweit werden in den Justizanstalten neun zusätzliche Sozialpädagogen aufgenommen, heißt es im Justizministerium.

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