Bio-Händlerin geht wegen Holzkochlöffels in Haft

Der Fall einer Grazer Bioladen-Besitzerin, die zum Kochen Holzutensilien verwendet und dafür Strafe zahlen muss, sorgt für Aufregung. Die Frau dürfte diese nicht verwenden, weil sie Essen an Kindergärten liefert. Eine Geldstrafe zahlte sie aus Protest nicht.

Der Bioladen Matzer existiert seit 1979 und ist das älteste Biogeschäft Österreichs. Im Grazer Laden wird auch vegetarisch gekocht - nicht nur für Kunden - die Familie Matzer liefert auch an rund 70 Kindergärten und Kinderkrippen in Graz. Dadurch fällt der Betrieb laut Lebensmittelbehörde in die Risikoeinstufung neun.

Holzbrett

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Per Gesetz verboten: Der Einsatz von Holz soll laut Lebensmittelaufsicht in Großküchen hygienisch bedenklich sein. Laut EU- Verordnung trägt jedoch der Hersteller die volle Verantwortung.

Lebensmittelkontrolle ist streng

Seit 2006 gibt es diese Regelung bundesweit. Die Kontrollen durch die zuständige Lebensmittelaufsicht sind deshalb streng. Walpurga Rath von der Lebensmittelaufsicht der Stadt Graz erklärt: „Bei Betrieben der Risikoeinstufung neun erfolgt einmal im Jahr eine verpflichtend vorgegebene Vollkontrolle des gesamten Unternehmens. Unsere Kontrollen gliedern sich in vier Stufen. Es wird auf die bauliche Ausstattung geachtet, auf den Warenzustand, Umgang mit Waren, Warenlagerung, auf die Hygiene und bei Unternehmen der Risikostufe neun ist auch die Dokumentenprüfung ein großer Schwerpunkt.“

„Holz wirkt bakterientötend“

Seit mittlerweile drei Jahren sorgen die Hygieneleitlinien zwischen der Lebensmittelaufsicht Graz und der Bioladen-Besitzerin Frau Matzer für einen Konflikt. Ein wesentlicher Streitpunkt sind die Küchenutensilien aus Holz. Die Seniorchefin möchte in der Küche nicht auf den Einsatz ihrer Holzutensilien verzichten: „Holz ist ein seit Jahrtausenden verwendetes Material, es hat ätherische Öle, die bei jedem Schnitt freigesetzt werden und bakterientötend wirken.“

Hygieneleitlinie verbietet Holz

Doch laut Hygieneleitlinie ist Holz aus Großküchen, und als solche wird der Bioladen eingestuft, zu verbannen. Laut Lebensmittelbehörde zurecht: „Holz lässt sich in seiner Eigenheit chemisch oder thermisch nicht entsprechend heiß reinigen wie Kunststoff oder Edelstahl. Holz neigt zu Splittergefahr und ist aus diesen Gründen nach der derzeitigen Rechtslage nicht erlaubt“, sagt Rath. Eine Küchenhilfe aus Metall ist keine Alternative für Frau Matzer und gegen Utensilien aus Kunststoff hat sie große Vorbehalte. „Ich kann nicht kleinen Kindern Essen servieren, wo eventuell Plastik drinnen ist, oder mit einem Kochlöffel arbeiten, der Melamin abgibt“, sagt Matzer.

Frau Matzer

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Bioladen-Besitzerin Matzer steht einer Küchenhilfe aus Plastik kritisch gegenüber

Verordnung nicht nachvollziehbar

Bei der Umweltorganisation Global 2000 fand man die Verordnung ebenfalls unpassend und stellte sich auf die Seite der Bioladen- Besitzerin. Bio bedeute Verzicht auf Chemie, Verzicht auf Pestizide, Verzicht auf Kunstdünger in der Produktion der Lebensmittel. Das Verbot mit Holz zu arbeiten, sei nicht nachvollziehbar: „Natürliche Stoffe sind immer mit weniger Risiken ausgestattet, als Stoffe die in der chemischen Industrie erzeugt werden“, heißt es.

Aus diesem Grund läuft zwischen Frau Matzer und der zuständigen Behörde ein Papierkrieg, der sich mittlerweile in zweiter Instanz befindet. Die Bioladen-Besitzerin ist nicht bereit, die 550 Euro Strafe zu bezahlen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin möchte sie aus Protest eine Ersatzfreiheitsstrafe von zweieinhalb Tagen absitzen.

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