Gemeindefusionen: Viel Arbeit für Wahlbehörden

Am 22. März finden die ersten Gemeinderatswahlen nach den Fusionen statt. Die Landesregierung beschließt am Donnerstag offiziell die Ausschreibung der Wahl und damit auch diesen Termin. Auf die Wahlbehörden wartet mehr Arbeit als sonst.

Mit der Ausschreibung der ersten Gemeinderatswahlen nach den Fusionen beschließt die Landesregierung am Donnerstag zwei wichtige Termine: zum einen den Urnengang am 22. März - zum anderen den Stichtag 5. Jänner, der für die Wahlberechtigung ausschlaggebend ist.

Personendaten müssen zusammengeführt werden

Für die Erstellung der Wählerverzeichnisse müssen danach in den neuen Gemeinden binnen kurzer Zeit hunderttausende Personendaten zusammengeführt werden, sagt der Leiter der Landeswahlbehörde, Manfred Kindermann: „Die meisten Gemeinden arbeiten hier bereits gut zusammen. Wir haben aber auch Einzelfälle, wo dieses Zusammenarbeiten noch nicht im vollständigen Ausmaß funktioniert. Hier könnte es Probleme geben, insbesondere wenn die EDV-Systeme nicht zusammenpassen. Und es könnte auch sein, dass man gewisse Daten nach altem Muster händisch einpflegen muss, damit die Wählerverzeichnisse auch korrekt sind.“

Probleme bei Zusammensetzung der Wahlbehörden?

Problematisch könnte auch die Zusammensetzung der Gemeindewahlbehörden werden. Diese erfolgt normalerweise aufgrund der letzten Wahlergebnisse, die es in den Fusionsgemeinden naturgemäß nicht geben kann. „Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber zu einem Kunstgriff gegriffen und für die neue Gemeinde die Altgemeinden zusammengeführt. Man bildet ein fiktives Wahlergebnis aus den Altgemeinden, rechnet dieses zusammen, macht eine Mandatsverteilung und die Ansprüche der einzelnen Parteien dann entsprechend geltend“, erklärt Kindermann.

Diskussionen über neue Sprengeleinteilung

Diskussionen seien auch bei der Veränderung von Wahlsprengeln zu erwarten, die in weiterer Folge für die erstmals mögliche Bestimmung von Ortsteilbürgermeistern ausschlaggebend sind.

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„Es wird hier sicher auch zu Diskussionen kommen, inwieweit Sprengel in den neuen Gemeinden verändert werden, wie Sprengel abgestimmt werden hinsichtlich der möglichen Schaffung von Ortsverwaltungsteilen, die möglicherweise in Zukunft auch für die Ortsteilbürgermeister interessant sein können. Dies wäre dann spätestens mit der Konstituierung des Gemeinderates relevant“, so der Leiter der Landeswahlbehörde.

Trotz dieser vielen neuen Herausforderungen glaubt Kindermann nicht, dass es mehr Einsprüche oder Anfechtungen als sonst geben wird. „Ich rechne mit einer fairen und gerechten Wahl.“

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