Landesverwaltungsgerichte: Erste Bilanz positiv

Seit einem Jahr kann man sich bei zweifelhaften Behördenentscheidungen an das Landesverwaltungsgericht wenden - dieses löste den Unabhängigen Verwaltungssenat ab und bekam neue Kompetenzen zugesprochen. Die Bilanz des ersten Jahres ist vielversprechend.

Der Präsident des Landesverwaltungsgerichts in der Steiermark, Gerhard Gödl, zog am Freitag eine positive Bilanz über das erste Jahr: Früher sei am Schreibtisch entschieden worden, jetzt finden mehr Verhandlungen statt.

Über 6.600 Beschwerden im Jahr 2014

In der Steiermark erlassen die Behörden pro Jahr etwa 80.000 Bescheide; gegen 6.604 wurde vergangenes Jahr Beschwerde eingelegt, und diese Verfahren wurden am Landesverwaltungsgericht abgewickelt. Die meisten Einsprüche gab es gegen Verkehrsstrafen für Falschparken oder Alkohol am Steuer.

„Bauverfahren waren eine Überraschung“

Laut Gödl seien letztes Jahr 1.200 Verkehrsverfahren behandelt worden, man habe allerdings mit viel mehr gerechnet; dafür habe man in anderen Bereichen nicht so viele Berufungen erwartet: „Eine Überraschung waren in erster Linie die Bauverfahren, weil wir hier die Stadt Graz schwer einschätzen konnten - da sind sicher etwas mehr Verfahren gekommen als ursprünglich gedacht. Im Bereich Schulwesen - Sprengelfremder Schulbesuch hat es auch deutlich mehr Verfahren gegeben, und auch im Umwelt- und Wasserrecht waren die Akteneingänge doch höher als erwartet“, so Gödl.

Mehrere Vorteile für Bürger

Die Verfahrensdauer liegt durchschnittlich bei vier Monaten, im Sozial- und Behindertenbereich bei zwei Monaten - hier müsse es schneller gehen, weil die Betroffenen unter Zeitdruck stehen, sagt der Präsident.

Gödl zeigt sich davon überzeugt, dass das Landesverwaltungsgericht für die Bürger Vorteile brachte, „schon allein durch die Tatsache, dass weisungsungebundene und unabhängige Richter bei uns arbeiten, und dass wir in der Regel mündliche Verhandlungen durchführen, wo die Beschwerdeführer ihre Anliegen persönlich vorbringen können“ - vor Einführung der Landesverwaltungsgerichte sei über den Akt meist nur am Schreibtisch entschieden worden.

Derzeit arbeiten 38 Richter am Landesverwaltungsgericht - sie werden sich demnächst auch mit der Gemeindefusion befassen, denn letzte Woche gingen zwölf Beschwerden von Bürgermeistern und Mandataren ein, die aufgrund der Fusionen ihr Amt verloren.

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