Weniger Unfälle auf steirischen Pisten

Derzeit ist Hochsaison auf den heimischen Skipisten und kaum ein Tag vergeht ohne Unfallmeldung. Unterm Strich ist die Zahl der Skiunfälle im Vergleich zum Vorjahr aber um ein Drittel zurückgegangen, in der Steiermark sogar noch deutlicher.

Zwischen November 2014 und dem heurigen Semesterferienbeginn verzeichnete das Kuratorium für Alpine Sicherheit in Österreich 2.564 Skiunfälle, steiermarkweit waren es seit Saisonbeginn 138 - um die Hälfte weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

31 Unfälle mit Fahrerflucht

Ebenfalls weniger geworden sind Skiunfälle mit Fahrerflucht - 340 solcher Unfälle gab es in dieser Saison bisher in ganz Österreich, 31 davon in der Steiermark, etwa im Jänner auf der Turracher Höhe Skifahrer rammte Schüler und fuhr davon (24.1.2015).

Dass Skifahrer nach einem Zusammenstoß einfach davon fahren, kommt aber ebenfalls immer seltener vor, sagt Kuratorium-Geschäftsführer Andreas Würtele: „Die Zahl der Fahrerflucht-Unfälle ist um ein Viertel zurückgegangen.“

Themenbild Skiunfall

APA/Georg Hochmuth

Austausch von Daten empfohlen

Und nicht immer steckt hinter der Fahrerflucht böswillige Absicht. Oft vergewissern sich die Unfallverursacher sehr wohl, dass nichts passiert ist und fahren erst dann weiter. Oft werden Verletzungen vom Arzt aber später entdeckt, etwa weil der Verletzte sich erst am Abend nach dem Skifahren untersuchen lässt: „Dann ist da die Frage: Wie ist der Unfall passiert? Zusammenstoß oder Kollision mit einem anderen Skifahrer? Haben Sie die Daten? Und er sagt nein - dann ist das Fahrerflucht.“ Aus diesem Grund empfiehlt Würtele in jedem Fall, untereinander die Daten auszutauschen.

Auf Augenzeugen angewiesen

Nicht zuletzt, weil Fahrerflucht - ähnlich wie auf der Straße - auch auf der Piste rechtliche Folgen nach sich ziehen kann, sagt Klaus Pfaffeneder, Ausbildungsleiter der Alpinpolizei Steiermark: „In strafrechtlicher Hinsicht sehr wohl - das ist einmal die Unterlassung der Hilfeleistungspflicht, die jeden Staatsbürger trifft, beziehungsweise die fahrlässige Körperverletzung.“

Im Zuge der Ermittlungen sind die Beamten vor allem auf Augenzeugen angewiesen: „Für uns ist es Gold wert, wenn jemand den Unfall gesehen hat, Personsbeschreibungen abgeben kann und möglichst zeitnah die Anzeige erstattet.“ Wenn man selbst in einen Skiunfall verwickelt ist, gilt daher: Unfallstelle absichern, erste Hilfe leisten und Einsatzkräfte alarmieren, etwa über den Alpinnotruf 140.