Sechs Einsprüche gegen Wahlergebnis

Am Donnerstag ist die Einspruchsfrist nach den Gemeinderatswahlen am 22. März zu Ende gegangen. In fünf Gemeinden wurde von Parteien gegen das Wahlergebnis Einspruch erhoben - jetzt ist die Landeswahlbehörde am Zug.

In fünf Gemeinden gab es nach den Gemeinderatswahlen insgesamt sechs Einsprüche. Gleich zwei Parteien beeinspruchten das Wahlergebnis in der neuen Gemeinde Leutschach an der Weinstraße - hier geht es um die angeblich ungerechtfertigte Ausstellung von Briefwahlkarten.

Landeswahlbehörde prüft

Auch in Pöllau im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, in Lassing im Bezirk Liezen und in den beiden Weizer Gemeinden Mitterdorf an der Raab und Ratten wurde gegen das Wahlergebnis Einspruch eingelegt.

GRW Wahlurne

ORF.at/APA/Georg Hochmuth

Neben der umstrittenen Ausstellung von Wahlkarten geht es bei den Einsprüchen auch um Unstimmigkeiten, welcher Partei einzelne Stimmen zugeordnet wurden. In Lassing wiederum focht der Kandidat der Bürgerliste, Arnold Dreher, das Wahlergebnis an, weil er bei der Auszählung der Stimmen in der Gemeindewahlbehörde nicht dabei sein durfte.

Jetzt ist die Landeswahlbehörde am Zug: In den kommenden Tagen müssen die betroffenen Gemeinden alle vorliegenden Unterlagen nach Graz schicken, und dann wird jeder Fall einzeln geprüft.

Neue Gemeinderäte müssen warten

Entscheidungen, ob sich durch die Einsprüche das Wahlergebnis ändert oder es überhaupt zu Neuwahlen kommt, werden bis Mitte Mai vorliegen - bis dahin darf sich in diesen Gemeinden der neu gewählte Gemeinderat nicht konstituieren. Für Lassing, Mitterdorf an der Raab und Ratten bedeutet das, dass der bisherige Gemeinderat im Amt bleibt. In den durch Fusionen neu entstandenen Gemeinden Leutschach an der Weinstraße und Pöllau bleiben die Regierungskommissäre vorerst alleine für die Geschicke der Gemeinde verantwortlich.

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