Keine bedingte Entlassung für Kartnig

Ex-Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig muss weiter in seiner Zelle in der Justizanstalt Graz-Jakomini schlafen. Ein Gesuch Kartnigs, auf Bewährung entlassen zu werden, wurde vom Gericht abgelehnt.

Hannes Kartnig verbüßt derzeit eine 15-monatige Haftstrafe wegen Steuervergehen. Seit März ist er Freigänger, muss also nur noch die Nächte in seiner Zelle verbringen - mehr dazu in Hannes Kartnig bald Freigänger (7.3.2015).

„Eigentlich ein Vorzeigehäftling“

Mitte Mai hätte Kartnig zwei Drittel seiner Strafe abgesessen, für das letzte Drittel wollte er auf Bewährung entlassen werden - für Kartnigs Anwalt Roland Kier eine übliche Vorgangsweise: „Normalerweise ist das Standard im Erstvollzug, wenn also jemand die erste Haft verbüßt. Beim Herrn Kartnig scheint das alles deshalb anders zu sein, weil sich das Landesgericht auf die beiden Vorfälle im Oktober bezieht.“ Offenbar gehe es hier um das Vollzugsverhalten seines Mandaten, so Kier, der den Opern- und Restaurantbesuch Kartnig mit der Fußfessel anspricht - mehr dazu in Fußfessel aberkannt: Kartnig muss in Haft (29.10.2014).

Kier legte nun eine Beschwerde gegen diese Entscheidung ein: „Der Herr Kartnig ist ja bis auf diese zwei, vom Landesgericht als verwerflich bezeichneten Handlungen eigentlich ein Vorzeigehäftling. Daher halten wir die Entscheidung für nicht nachvollziehbar und haben deshalb auch eine Beschwerde an das Oberlandesgericht erhoben.“

Das Gericht in Graz bestätigt die Ablehnung der Bewährung, gibt aber keinen weiteren Kommentar ab.

Zwei Entscheidungen stehen noch aus

Allerdings: All das hat nichts mit der Verurteilung wegen zweier Betrugsvorwürfe zu tun - dafür fasste Kartnig im November zunächst vier Jahre und dann noch zusätzlich sieben Monate Haft aus - mehr dazu in Weitere vier Jahre Haft für Kartnig (10.11.2014) und in Kartnig: Weitere sieben Monate Haft (18.11.2014). Gegen beide Entscheidungen erhoben Kartnig und seine Anwälte Nichtigkeitsbeschwerde. Eine Entscheidung dürfte es im Laufe des Jahres geben.