„Partykeller-Mord“: Zehn Jahre plus Einweisung

Im „Partykeller“-Prozess ist am Donnerstag in Graz ein Urteil gefallen: Einem 17-Jährigen wurde vorgeworfen, einen Gleichaltrigen erschossen und die Leiche in Ungarn vergraben zu haben. Das Urteil: Zehn Jahren Haft und Einweisung.

Zu der Bluttat kam es im Juni 2014 in einem Partykeller in Graz: Ein damals 14 Jahre altes Mädchen soll vergewaltigt worden sein. Die Täter sollen zwei 17-jährige Burschen gewesen sein, die ihrem Opfer zuvor ein Schlafmittel verabreicht haben sollen.

Haus Graz Geidorf

APA/WOLFGANG WEHAP

In diesem Haus ist es zur Bluttat gekommen

Schuss in den Kopf

Da die beiden Burschen Angst hatten, das Mädchen könnte die Polizei verständigen, soll der 17-jährige Kärntner die 14-Jährige mit einer Gaspistole bedroht haben. Der zweite 17-Jährige soll daraufhin aus der Wohnung seines Großvaters ein Gewehr geholt und dem anderen damit in den Kopf geschossen haben - der Jugendliche war sofort tot. Nach der Tat sollen der Angeklagte und sein Großvater die Leiche in Ungarn verscharrt haben.

Vorsatz oder unglücklicher Unfall?

Im März begann - unter Ausschluss der Öffentlichkeit - der Prozess gegen den 17-Jährigen - mehr dazu in Prozessauftakt nach Bluttat im Keller (22.3.2015).

„Er war zurechnungsfähig und ist gefährlich“, meinte die Staatsanwältin am Donnerstag, von Versehen oder Unfall könne keine Rede sein. „Hätte er vorgehabt, ihn zu erschießen, hätte er das Gewehr geholt und geschossen. Aber er wäre nicht zu seinen Freunden gegangen und hätte gesagt, er will seine Freundin dort herausholen“, versuchte der Anwalt des Angeklagten zu erklären.

Nicht rechtskräftig

Donnerstagabend wurde der 17-Jährige dann wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt; der Geschworenensenat verfügte außerdem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Angeklagte meldete sofort Nichtigkeit und Berufung an - das Urteil ist nicht rechtskräftig.