Rottweilerzüchter ließ Tiere verhungern: Haft

Ein 35-jähriger Rottweilerzüchter aus der Nähe von Graz ist am Mittwoch in Graz wegen Tierquälerei zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann soll im Frühjahr zumindest vier seiner Hunde verhungern haben lassen.

Gleich mehrere Rottweilerkadaver - darunter auch Welpen - wurden am 7. Mai auf dem Anwesen des Steirers von der Polizei zum Teil bis auf die Knochen verwest gefunden. Nachbarn hatten auf die Hunde aufmerksam gemacht - auch weil der Verwesungsgeruch so stark war - mehr dazu in Vier Rottweiler verhungert - Züchter angezeigt (8.5.2015).

„War jeden Tag bei den Hunden“

Vor Gericht gab der Beschuldigte an, dass seine Tiere alle Durchfall bekommen hätten, und er wisse nicht, warum er nichts dagegen unternommen habe. Er leugnete allerdings, dass er sie verhungern habe lassen, und will jeden Tag bei ihnen gewesen sein, auch wenn er nachts anderswo geschlafen habe.

Sein ältester Rüde „Andras“ sei schon früher an Altersschwäche gestorben, das habe ihn sehr getroffen - er wollte ihn vergraben, habe das aber nicht geschafft. Darum habe er ihn in einer Abstellkammer abgelegt, wo der Kadaver verweste.

„Mit Sicherheit an Unterversorgung verendet“

Der Amtstierarzt dagegen sagte am Mittwoch, dass die Tiere „mit Sicherheit an Unterversorgung und an den Folgen von Nahrungsmangel verendet“ seien. Er hatte zwei der Tiere seziert und dabei keine Symptome einer Krankheit gefunden. Der Angeklagte hatte kurz nach dem Fund angegeben, seine Hunde hätten den Parvovirus (Katzenseuche, Anm.) gehabt - das schloss der Amtstierarzt jedoch aus.

Ein Polizist, der am 7. Mai als Erster zusammen mit Augenzeugen auf das Anwesen des Mannes kam, beschrieb seine Eindrücke: „Ich habe den bestialischen Verwesungsgeruch sofort, sogar am Nachbargrundstück, gemerkt.“ Auf dem Grundstück fand er dann die toten Tiere und die stark abgemagerte Hündin Donna: „Das war ein unglaublicher Anblick. Der Hund war nur mehr Knochen und Fell.“ Donna überlebte als einzige.

Der Angeklagte wünschte sich vor der Urteilsverkündung noch: „Vielleicht geht es ja irgendwann wieder, dass ich einen Hund haben kann.“ Das wird aber die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung zu entscheiden haben.

Neun Monate unbedingte Haft

Die Richterin sprach den Steirer schuldig und verurteilte ihn zu neun Monaten unbedingter Haft; sie erklärte die Strafe im oberen Bereich des Möglichen (bis zu ein Jahr Haft, Anm.) so: „Sie haben nicht nur ein Tier gequält und auch das nicht nur einmalig, sondern sie haben gleich mehrere Tiere über Wochen hinweg nicht mit Futter und Wasser versorgt. Ihnen waren andere Dinge wichtiger.“

Der sichtlich geknickte Beschuldigte konnte das Urteil erst nicht fassen und musste noch einmal nachfragen, ob es tatsächlich keine bedingte Haftstrafe ist - als die Richterin das bestätigte, bat er um Bedenkzeit.