Noch immer Probleme mit Rettungsgasse

Zwei aktuelle Fälle auf steirischen Autobahnen zeigen, dass es bei der Bildung einer Rettungsgasse nach wie vor zu Problemen kommen kann. Laut Polizei tragen dazu auch Urlauber bei, die die Rettungsgasse nicht kennen.

Rettungsgasse

APA/Helmut Fohringer

Seit Jänner 2012 Pflicht.

Die beiden Fälle: Beim Wohnwagenbrand vor dem Gleinalmtunnel am Donnerstag - mehr dazu in Auffahrunfall: Wohnwagen ging in Flammen auf habe die Rettungsgasse nur schlecht funktioniert, sagte ein Asfinag-Mitarbeiter gegenüber dem ORF Steiermark. Bei den Unwettern am vergangenen Mittwoch - mehr dazu in Aufräumarbeiten nach den Unwettern erlitt auf der S6, der Semmering-Schnellstraße, ein Kind einen Fieberkrampf. Die Einsatzkräfte konnten auf Grund der nicht gebildeten Rettungsgasse nur schwer zum Einsatzort vordringen.

Asfinag sette auf viel Information

Seit 1. Jänner 2012 ist die Rettungsgasse in Österreich Pflicht, sagt Hartwig Hufnagl von der Asfinag: „Wir haben massiv unsere Verkehrsteilnehmer versucht zu informieren. es gab auch flächendeckende Info-Kampagnen für ausländische Lkw-Fahrer und Touristen.“

Probleme im Urlaubsverkehr

Im Großen und Ganzen würden sich die Autofahrer seither daran halten, eine Rettungsgasse im Falle eines Staus zu bilden, so Hufnagl. „Es kommt aber immer wieder einmal vor, dass die eine oder andere Rettungsgasse nicht optimal funktioniert - da muss man der Wahrheit ins Auge schauen“, so Hufnagl. Vor allem im Urlauberreiseverkehr komme es vermehrt zu Problemen: „Ab und an, dass ausländische Verkehrsteilnehmer möglicherweise nicht vorinformiert gewesen sind. im Grunde genommen aber kann man immer wieder ein positives Resümee ziehen.“

Verunsicherung oft groß

Nachholbedarf sieht Wolfgang Staudacher, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei, vor allem bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen. „Da ist die Verunsicherung oft groß, wer fährt nach links, wer nach rechts. Aber, nachdem 90 Prozent der Autobahnen in der Steiermark zweispurig sind, gibt es nur sehr lokale Probleme Aber im Großen und ganzen funktioniert es recht gut.“

Rettungsgasse tabu für Verkehrsteilnehmer

Bei einer zweispurigen Autobahn gilt, auf der linken Spur fährt man ganz nach links, auf der rechten Spur ganz nach rechts. „Auf der dreispurigen Autobahn ist es so, dass nur der Linke nach links fährt und der übrige Verkehr nach rechts“, so Staudacher. Die Rettungsgasse selbst dürfe unter keinen Umständen befahren werden, so Staudacher. Auch nicht von einspurigen Fahrzeugen.

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