AK warnt vor teuren Strafzetteln aus Kroatien

Wegen angeblicher Parkvergehen in Kroatien erhalten derzeit viele Steirer Post einer Anwaltskanzlei aus Pula - sie sollen 200 Euro wegen Falschparkens zahlen. Die Arbeiterkammer warnt vor solch vermeintlichen Strafzetteln.

In dem Vollstreckungsbeschluss der Anwaltskanzlei im Auftrag einer privaten Parkfirma wird man aufgefordert, innerhalb von acht Tagen 200 Euro zu zahlen; sollte man das nicht machen, erhöhe sich die Forderung auf rund 264 Euro. Genau aufgelistet sind auch die entstandenen Kosten, etwa des Notars oder jene für die Übersetzung des Schreibens, dem außerdem ein Foto des betroffenen Autos aus einer Überwachungskamera beiliegt.

Die Arbeiterkammer verzeichnet derzeit hunderte Anfragen aufgrund dieser Schreiben, so die Leiterin des Konsumentenschutzes, Bettina Schrittwieser: „Wir glauben, dass diese Vollstreckungsbeschlüsse unseriös sind, weil sie sehr viele eigenartige Dinge beinhalten - zum Beispiel kann man nicht erkennen, an welchem Ort und in welcher Straße man falsch geparkt hätte.“

Wer nicht falsch geparkt hat, soll nicht zahlen

Da hinter den Anwaltsbriefen auch Betrüger stecken könnten, die den Namen der Parkfirma benutzen, rät die AK, die Strafen nicht zu zahlen, „vor allem all jenen Personen, die wissen, dass sie zum angeblichen Zeitpunkt nicht in Kroatien, nicht an einem möglichen Ort waren und auch jenen, die uns berichten, dass sie zwar einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen hätten, allerdings diesen vor Ort schon beglichen haben“.

Stecken Betrüger hinter Anwaltsbriefen?

Ähnliche Fälle habe es auch schon in Deutschland gegeben, so Bettina Schrittwieser, Klagen gab es dort aber ebenso wie in Österreich noch keine. Da in keinem der vorliegenden Fälle eine Forderung bei einem österreichischen Gericht eingebracht wurde, gehe die AK davon aus, dass es sich um reine Abkassiererei handle; auch das mitgeschickte Foto sei noch kein Beweis, dass ein Fahrzeug widerrechtlich geparkt wurde.

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