27-Jähriger wegen Wiederbetätigung vor Gericht

In Graz steht ein 27-Jähriger wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht. Dem Mann wird vorgeworfen, bei der PEGIDA-Demo im März mehrfach den Hitlergruß gemacht zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Für das Grazer Straflandesgericht ist der 27-Jährige kein Unbekannter: Der arbeitslose Grazer ist mehrfach rechtskräftig vorbestraft - unter anderem wegen schwerer Nötigung, Gewaltausübung, Tierquälerei und, weil er gegen das Waffengesetz verstoßen hat.

Mit „Reichsfahne“ zur Demo

Nun wird ihm ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz zur Last gelegt, bekannt unter Wiederbetätigung. Seit Montagvormittag steht der Mann in Graz vor einem Geschworenengericht. Denn: Im März 2015 soll der Angeklagte an der PEGIDA-Demo in Graz teilgenommen und dabei mehrfach den Hitlergruß gemacht haben. Noch dazu soll er mit einem einschlägigen T-Shirt bekleidet gewesen sein, und eine „Reichsfahne“ umgebunden gehabt haben. Das zeigen laut Staatsanwalt Fotos der Polizei.

Angeklagter will sich an fast nichts erinnern

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten seien zudem CDs mit Naziliedern gefunden worden, beschriftet mit in der Naziszene bekannten Codes, hieß es. Doch dieser Besitz sei nicht strafbar, so der Staatsanwalt, er sei aber ein Hinweis auf die Gesinnung des Angeklagten. Der 27-Jährige bestritt vor Gericht jeglichen Vorwurf: Er könne sich auch aufgrund von Medikamenten, die er nehmen muss, an fast nichts mehr erinnern, sagte er.

„Wollte wahrscheinlich jemanden grüßen“

Von der Richterin gefragt, warum er an der PEGIDA-Veranstaltung teilgenommen habe, sagte der Angeklagte, er wisse es nicht. Auch zu T-Shirt und Fahne gab er dieselbe Antwort. Und auch die Frage nach der Bedeutung von PEGIDA konnte der Angeklagte nicht beantworten. Ja, er habe Geschichtsunterricht gehabt, über den Nationalsozialismus aber wisse er „nix, außer das mit den Gasduschen“, so der 27-Jährige. Die Richterin versuchte danach zu eruieren, warum der Angeklagte den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben hatte. Der Mann betonte immer wieder, er habe „wahrscheinlich jemanden grüßen“ wollen. Die Verhandlung ist bis in die Abendstunden angesetzt.