Dschihadistinnen zu bedingter Haft verurteilt

Zwei Schülerinnen mussten sich am Montag in Graz wegen der versuchten Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung verantworten. Die beiden Jugendlichen wurden zu zwölf bzw. 14 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Jugendlichen - 16 und 17 Jahre alt - versuchte Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor: Sie wurden über eine Frau, die Mitglied des „Islamischen Staat“ (IS) ist, per Internet angeworben, um von Österreich nach Syrien auszuwandern: „Die Frauen werden angeschrieben, es sei ihre Pflicht, sich dem IS anzuschließen und mit den Kämpfern Familien zu gründen, um die Herrschaft zu stützen“, erklärte der Staatsanwalt; das sei „soziale Hehlerei“.

Verlobt und verheiratet

Die ältere der beiden Schülerinnen - sie ist 17 - hatte bereits im Spätsommer 2014 einem Kämpfer das Eheversprechen gegeben und ist damit nach islamischem Ritus verheiratet; die andere Jugendliche ist mit einem IS-Anhänger verlobt, führte der Staatsanwalt aus. Beide sollten Ende Dezember 2014 über Ungarn und die Türkei nach Syrien zu den Männern fahren, verschoben die Reise aber ins Frühjahr; bevor es dazu kam, nahm die Polizei sie im März fest - mehr dazu in Drei junge Grazerinnen wollten in den Dschihad (27.3.2015) sowie in U-Haft für Mädchen verlängert (8.4.2015).

Staatsanwaltschaft: „Sie wussten, was sie taten“

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass beide genau wussten, worauf sie sich einließen und was sie unterstützten: Die 17-Jährige hatte etwa auf ihrem Handy ein Propagandavideo, auf dem zu sehen ist, wie ein Gefangener des IS bei lebendigem Leib verbrannt wird; auf einem anderen sei zu sehen gewesen, wie über eine geköpfte Leiche auf der Straße gespottet wird, so der Staatsanwalt. Ihm zufolge hätten die Mädchen mit den Kämpfern eine „Zelle zur Verbreitung des IS“ bilden wollen.

Verteidiger: „Für sie ist es kein Terror“

Der Verteidiger der beiden - sie kamen beide mit Kopftuch - sprach davon, dass die Mädchen verführt worden seien: „Es wurde mit ihnen Kontakt aufgenommen und nicht umgekehrt.“ Außerdem meinte er, dass in der Geschichte noch keine einzige Frau verurteilt worden sei, weil sie einen Mann geheiratet hat und ihm Kinder versprach: „Es gibt Millionen Frauen auf der Welt, die bisher gleiches machten.“

Man müsse den Fall von der subjektiven Seite sehen: „Die beiden sind tief religiös und dachten, im Heiligen Krieg mitzuhelfen“, so der Anwalt, für die Mädchen sei es kein Terror. Nun hätten sie aber erkannt, dass es falsch ist, nicht nur rechtlich, auch menschlich; daher seien sie auch nicht ausgereist.

Urteile nicht rechtskräftig

Das Gericht sprach die beiden Mädchen schuldig - die eine wurde zu zwölf Monaten Haft, die andere zu 14 Monaten verurteilt. Beide Urteile sind bedingt und nicht rechtskräftig, da die Mädchen um Bedenkzeit gebeten hatten.

Erst am Freitag wurde in Graz eine 20-jährige Dschihadistin zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt: Laut Anklage wollte auch sie sich der Terrormiliz Islamischer Staat anschließen - mehr dazu in Zwölf Monate bedingt für Dschihadistin.