Miete: Betriebskosten oft zu niedrig angegeben
Wer eine neue Wohnung sucht, der hat meist ein bestimmtes Limit für Mietkosten im Auge, wenn er sich auf die Suche begibt. Stellen sich die Preisangaben aber nach der ersten Jahresabrechnung mit Betriebs- und Heizkosten als falsch heraus und kommt eine hohe Nachzahlung, dann ist das für viele Menschen ein Problem.
Bei jedem dritten Vertrag
Beim steirischen Mieterschutzverband überprüft man jährlich rund 600 Verträge; davon seien bei jedem dritten Neuvertrag Betriebs- oder Heizkosten zu niedrig angegeben, sagt Mieterschützerin Barbara Walzl-Sirk: „Bei diesen rund 200 Fällen haben die Nachzahlungen teilweise so um 300 bis 400 Euro pro Jahr ausgemacht, und die Heizkosten waren genauso niedrig angesetzt, wo teilweise Nachzahlungen bis zu 300 oder 400 Euro entstanden sind. Wenn man sich vorstellt, 800 Euro auf einmal zahlen zu müssen, dann ist das schon für sehr viele schwer zu stemmen.“
APA/ Helmut Fohringer
Vermieter putzt sich ab
Walzl-Sirk meint, dass Mieter bei der Auswahl einer neuen Wohnung oft zu sehr die Gesamtsumme der Mietkosten im Auge hätten und die detaillierten Kosten zu wenig hinterfragen würden: „Das ist dann das Problem, das wir sehr oft sehen: Dass die Vermieter sich zurücklehnen und sagen, das war ein Versehen, oder das Haus ist jetzt gerade neu übergeben worden, wir haben noch nicht abschätzen können, wie hoch die Betriebskosten sind. Der Vermieter weiß natürlich, mit der jährlichen Abrechnung kann er dann die volle Höhe dem Mieter weiterverrechnen und dann natürlich auch die Vorschreibung entsprechend anheben.“
Der Mieterschutzverband rät Neumietern deshalb unbedingt, die Extrakosten vor der Unterschrift des Vertrags prüfen zu lassen.