Prozess: Steirer hortete Waffen und Munition

Zu zwölf Monaten Haft ist am Donnerstag in Graz ein ehemaliger Bundesheer-Scharfschütze verurteilt worden. Dem 56-Jährigen wurde vorgeworfen, dass er trotz eines Waffenverbots zahlreiche Waffen und Munition gehortet haben soll.

Zwei Jahre sei der Angeklagte als Scharfschütze. Außerdem sei er in Bosnien eingesetzt gewesen. Warum er 1994 ein Waffenverbot bekommen hat, daran will er sich am Donnerstag nicht erinnern. Der 56 Jahre alte Mann saß beim Prozess im Zuschauerbereich und weigerte sich, auf die Anklagebank zu wechseln. Die vorsitzende Richterin Gudrun Schmitt ließ ihn gewähren, versuchte ihn nur zu locken: „Kommen Sie bitte vor, ich versteh Sie so schlecht“.

„wahnhaft auf den Krieg fixiert“

„Sie haben schon einen schlaglichtartigen Eindruck vom Angeklagten“, begann Staatsanwältin Reingard Wagner ihren Vortrag. Der 56 Jahre alte Steirer sei ein dem Gericht bekannter Waffennarr, der zwischen 2005 und 2011 12 Gewehre, 3.000 Schuß Munition, Messer, Jagdscheudern und Pfefferspray gehortet habe. „Er ist nahezu wahnhaft fixiert auf Katastrophen und Kriegszenarien, rechnet mit bürgerkriegsartigen Zuständen und wollte mit den Waffen sein Umfeld ausrüsten. So habe er seine Familie, seine Nachbarn und die Justizanstalt Karlau schützen wollen, schilderte die Staatsanwältin.“

„Ich danke für so viel Blödsinn“, kommentierte der Angeklagte, immer noch aus dem Zuschauerbereich. „Haben Sie die Anklage zugestellt bekommen?“, wollte die Richterin wissen. „In einem Raubüberfall von sechs schwer bewaffneten Beamten - bin ich so gefährlich?“

Angeklagter wollte sich nicht verantworten

Auf die Frage ob er sich schuldig fühle, meinte der 56jährige, für so einen Blödsinn verantworte er sich nicht. In Richtung Staatsanwältin meinte er: „Sie sagt, ich will Menschen zum Kampf ausrüsten. Hallo, geht´s noch? Das sind Jagdgewehre“ „Und was war mit dem Mail an die Außerirdischen, fragt die Richterin nach?“ „Da habe ich mir nur was aus dem Internet kopiert und abgespeichert, aber eh nicht abgeschickt,“ erwiderte der Angeklagte. Der Geschworenensenat verurteilte ihn zu 12 Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.