Steuerreform: Ansturm auf Notare

Durch die Steuerreform werden mit 2016 auch Schenkungen und Erbschaften neu geregelt. Notare haben derzeit viel zu tun, weil Kunden wissen wollen, ob sie ihre Liegenschaften vor Jahreswechsel überschreiben sollen.

Die steirischen Notare spüren die Verunsicherung in der Bevölkerung, sagt Dieter Kinzer, Präsident der Notariatskammer Steiermark: Die Steirer wollen wissen, ob sie ihre Liegenschaften noch vor Jahreswechsel überschreiben sollen oder ob es doch im kommenden Jahr billiger sei.

Berechnung für Laien kaum durchführbar

„Wenn ich mich im Kollegenkreis umhöre, dann sagt jeder, wir haben vermehrt Anfragen, weil das natürlich unsere Bevölkerung betrifft, und natürlich ist ein gewisses Ansteigen diesbezüglich zu bemerken“, so Kinzer.

Derzeit ist die Berechnung der Grunderwerbsteuer noch recht einfach, was sich mit Jahreswechsel aber ändert - ab Jänner ist die Berechnung für Laien laut Kinzer kaum mehr möglich: „Die gravierende Änderung ist, dass der Gesetzgeber jetzt umstellt vom dreifachen Einheitswert zum Grundstückswert, und diesen Grundstückswert kann ich nur mit Berechnungsformeln oder mit einem Sachverständigengutachten feststellen.“

Überschreibung an Geschwister wird billiger

Wie genau diese Berechnungsformeln aussehen werden, ist noch nicht klar - die Entwürfe befanden sich bis Montag in der Begutachtungsphase. Vorschläge von diversen Interessenvertretern könnten die vorgeschlagenen Modelle noch beeinflussen.

Klar ist laut Kinzer aber jetzt schon, dass die Übergabe an Geschwister erst im kommenden Jahr erfolgen soll: „Wenn sie zwischen Geschwistern eine Liegenschaft übertragen, habe ich heute den Verkehrswert - dieser wird mit 3,5 Prozent besteuert. Wenn ich das nächstes Jahr mache, habe ich auch den Verkehrswert, aber mit unterschiedlichen Staffelungen bei den Steuersätzen, und da ist es nächstes Jahr deutlich günstiger.“

Jeder Fall muss für sich geprüft werden

Bei Schenkungen an Kinder, Nichten oder Neffen könne dagegen nicht pauschal gesagt werden, ob mehr oder weniger Grunderwerbsteuer zu zahlen ist - hier muss laut dem Präsidenten der Notariatskammer jeder Fall einzeln berechnet werden.

Wer vorhat, seine Liegenschaft zu verkaufen, sollte das laut Kinzer möglichst noch vor Jahreswechsel machen - die möglicherweise anfallende Immobilienertragsteuer wird mit 1. Jänner 2016 von derzeit 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht.