Allergene im Advent: Aufklärung statt Strafen

Die Kennzeichnungspflicht für Allergene gilt heuer zum ersten Mal auch auf den Adventmärkten. Die steirische Lebensmittelaufsicht kündigt zwar Kontrollen an - es soll dabei aber mehr aufgeklärt als abgestraft werden.

Dass Weihnachten näher rückt merkt man auch an der Tatsache, dass im ganzen Land immer mehr Adventmärkte ihre Tore öffnen. So starten an diesem Wochenende unter anderem die Weihnachtsmärkte in Mariazell, Leoben, Murau, Schladming, Hartberg und Fürstenfeld. Der größte der Steiermark - jener in Graz - hat bereits seit einer Woche geöffnet.

Graz: Kennzeichnung „funktioniert sehr gut“

Die Informationspflicht über das Vorkommen der 14 Hauptallergene in sogenannten „losen Waren“ ist am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten - also mitten in der letzten Adventzeit und so hatte die Verordnung noch keine Auswirkungen auf die steirischen Weihnachtsmärkte. Heuer müssen Zutaten, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können, aber auch in Gerichten ausgewiesen werden, die auf Adventmärkten angeboten werden.

Beim Grazer Advent beispielsweise stellt das keinerlei Probleme dar, so Christoph Katschner vom Organisationsteam. „Das funktioniert schon sehr gut. Wir hatten ja auch Vorbesprechungen und da haben wir als Organisatoren die Kennzeichnungspflicht bei den Ausstellern noch einmal in Erinnerung gerufen. Am Grazer Hauptplatz zum Beispiel ist es so, dass alle, die einen Ausschank haben oder Süßwaren verkaufen, es schon in ihren Hütten als Aushang haben.“ Trotzdem wollen die Verantwortlichen des Grazer Advents bei ständigen Kontrollgängen immer wieder auf die Kennzeichnungspflicht hinweisen, sollten einzelne Standbetreiber zwischendurch darauf vergessen.

Behörde will Verstöße erst im nächsten Jahr ahnden

Kontrollen auf allen steirischen Adventmärkten kündigt auch die Lebensmittelaufsicht an. Von Strafen will man in diesem Jahr grundsätzlich aber noch absehen, so der Leiter der Behörde, Christian Kaltenegger. „Da es sich hauptsächlich um Privatpersonen und kleinere Betriebe handelt, die von uns in diesem Jahr noch nicht kontrolliert wurden, sind wir noch aufklärend unterwegs. Das heißt, es gibt bei Verstößen noch keine Strafen. Allerdings Gewerbebetriebe, die bereits wissen wie die Kennzeichnungspflicht umzusetzen ist, werden auch dahingehend kontrolliert.“

Die Lebensmittelbehörde will den Weihnachtsfrieden also nicht stören - zumindest heuer noch nicht. Im nächsten Jahr wird es auf den Adventmärkten Strafen geben, wenn Allergene nicht ausgewiesen sind.