Allergenverordnung fast lückenlos umgesetzt

Seit einem Jahr gilt in Österreich die Allergenverordnung. Seither kontrollierte die Lebensmittelaufsicht von Stadt Graz und Land Steiermark mehr als 5.000 steirische Betriebe - und die Bilanz fällt positiv aus.

Das Land Steiermark führte in diesem Jahr steiermarkweit mehr als 4.300 Vollkontrollen in der Gastronomie durch - dabei wurden bauliche Maßnahmen, hygienische Standards und eben auch die Allergenverordnung kontrolliert.

Steiermarkweit nur neun Anzeigen

Laut Christian Kaltenegger von der Lebensmittelaufsicht gab es neun Anzeigen, weil Gastronomiebetriebe die Allergenkennzeichnung nicht durchgeführt hatten: „Zum einen gibt es die Totalverweigerer, das heißt, der Betrieb sagt, er macht die Allergenkennzeichnung auf keinen Fall - diese Personen wurden sofort angezeigt. Der Rest ist der Aufforderung nicht nachgekommen.“

Die betroffenen Betriebe - sechs davon verweigerten die Allergenkennzeichnung komplett - mussten Strafe zahlen, danach folgte eine kostenpflichtige Nachkontrolle, und bis zu dieser setzten laut Kaltenegger alle Betriebe die Allergenverordnung um.

Zwei weitere Anzeigen in Graz

Auch die Stadt Graz überprüfte bei ihren routinemäßigen Kontrollen mehr als 1.000 Betriebe - und die Leiterin des Lebensmittelreferates, Walpurga Rath, spricht von einer fast lückenlosen Umsetzung der Allergen-Kennzeichnungspflicht: „Der Großteil der Betriebe hat die Umsetzung von sich aus gemacht. Der eine oder andere hat einen kleinen Anstoß gebraucht, aber in Summe ist eine lückenlose Umsetzung von den kontrollierten Betrieben erfolgt.“

Speisekarte mit Liste der Allergene

ORF

Nur einige wenige Betriebe mussten aufgefordert werden, die Allergenverordnung innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen umzusetzen, zwei Betriebe kamen dieser Aufforderung nicht nach und wurden angezeigt.

Schriftlich oder mündlich

Umgesetzt werden kann die Allergenverordnung entweder schriftlich in den Speisekarten oder mündlich durch geschultes Personal; bei der mündlichen Information muss ab dem 13. Dezember bei einer Kontrolle durch die Lebensmittelbehörde ein entsprechender Schulungsnachweis vorgelegt werden - die Wirtschaftskammer Steiermark schulte in diesem Jahr knapp 4.000 Personen.