Verwirrung um Einreisekontrolle in Spielfeld

Während das Grenzmanagement in Spielfeld Schritt für Schritt ausgeweitet wird, sind Hinweise aufgetaucht, dass die Einreisenden an der steirisch-slowenischen Grenze nicht gefragt werden dürfen, ob sie in Österreich Asyl ansuchen.

Ab Donnerstag sollen in Spielfeld wieder bis zu 1.000 Asylsuchende pro Tag kontrolliert werden. Und zwar „lückenlos“, wie auch Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil erst vor wenigen Tagen bei einem Besuch an der steirisch-slowenischen Grenze betonte - mehr dazu in Doskozil besuchte Grenze in Spielfeld (29.1.2016).

Keine direkten Fragen üblich

Ein Hinweiszettel, der im Bereich der Einreisekontrolle in Spielfeld einem bayrischen Journalisten in die Hände fiel, lässt daran aber Zweifel aufkommen. Darauf steht unter anderem wörtlich: „Die Frage, ob ein Asylantrag in Österreich gestellt werden möchte, darf nicht gefragt werden.“

"Grenzmanagement" in Spielfeld

APA/Elmar Gubisch

Bei Befragungen sind Suggestivfragen generell zu vermeiden

Polizeisprecher Fritz Grundnig schließt dezidiert aus, dass es ein solches Verbot gibt, gibt aber auch zu, dass nicht direkt gefragt wird, wo der Asylantrag gestellt wird: „Die Fragen sind: Was ist ihr Ziel und was ist ihre Absicht an diesem Ziel? Und daraus ergibt sich dann, ob ein Asylantrag in Österreich oder ob ein Asylantrag in Deutschland gestellt wird.“ Ein Innenministeriumssprecher wiederum meinte, dass bei Befragungen Suggestivfragen generell zu vermeiden seien.

Hinweis für Dolmetscher?

Unklar bleibt, woher besagter Hinweiszettel kommt. Grundnig: „Ich kann mir nur vorstellen, dass es vielleicht ein Hinweis für die Dolmetscher ist, aber er ist nicht offiziell von der Landespolizeidirektion oder des Ministeriums aufgelegt worden.“ Doch auch von der Security-Firma G4S, die vorerst 18 Dolmetscher in Spielfeld stellt, kommt der Hinweiszettel nicht, heißt es dort.

Fingerabdrücke nicht gespeichert

Für Aufregung sorgte zugleich ein Bericht der Tageszeitung „Kurier“, wonach in Spielfeld zwar kontrolliert wird, ob die Fingerabdrücke der Einreisenden in österreichischen Polizeidatenbanken vorkommen, es aber keinen Abgleich mit internationalen Datenbanken gebe. Auch würden die Fingerabdrücke nicht gespeichert - mehr dazu auch in Fingerabdrücke nicht gespeichert (oe1.ORF.at; 4.2.2016).

Auf die Frage, ob Asylsuchende, die bereits an der Grenze zurückgewiesen wurden, nicht unter anderem Namen wieder auftauchen könnten, meinte Grundnig: „Das ist durchaus möglich, dass eine Person einen anderen Namen verwendet, aber diese Personen haben Registrierungsdokumente aus Slowenien mit und sind nicht in der Lage, dieses Dokument irgendwie anders festzulegen.“ In Slowenien, das eine Schengen-Außengrenze hat, werden bei der Registrierung laut Grundnig Fingerabdrücke genommen.

Speicherung „von SPÖ abgelehnt“

Aus dem Büro von ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner heißt es jedenfalls, das Ministerium habe im Dezember eine Verschärfung des Grenzkontrollgesetzes zur Speicherung der Fingerabdrücke erreichen wollen. Das sei aber vom Koalitionspartner SPÖ abgelehnt worden. Das Büro von SPÖ-Minister Josef Ostermayer entgegnete, dem Innenministerium sei bekannt, dass das Speichern der Fingerabdrücke schon nach der gültiger Gesetzeslage möglich sei - mehr dazu auch in Koalitionsstreit über Fingerabdrücke (news.ORF.at; 3.2.2016).