Grazer Amokfahrt: Drittes Gutachten nötig

Für die Beurteilung des Grazer Amokfahrers wird ein drittes psychiatrisches Gutachten nötig. Die beiden bisher bestellten Sachverständigen widersprachen sich und blieben auch auf Anfrage bei ihren Einschätzungen.

Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft Graz bestätigte am Montag, wonach ein „Obergutachter“ bestellt wird, der die Zurechnungsfähigkeit des Amokfahrers zum Tatzeitpunkt prüft.

Bisherige Gutachter uneins

In diesem Punkt waren sich nämlich die beiden bisherigen Gutachter uneinig: Einer hielt ihn für nicht zurechnungsfähig, letzterer schon. Einigkeit bestand aber bei den beiden darüber, „dass der Beschuldigte die Taten unter dem Einfluss einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades begangen hat und bei ihm die Gefahr weiterer solcher Taten besteht“ - mehr dazu in Nach Amokfahrt: Widersprüchliche Gutachten (14.1.2016).

Prozess wohl nicht vor dem Sommer

Das dritte Gutachten eines Psychiaters mit Lehrbefugnis an einer in- oder ausländischen Universität wird wohl mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen, der Prozess wird daher wohl nicht mehr vor dem Sommer beginnen können.

Der 26-Jährige war am 20. Juni 2015 mit seinem Geländewagen durch die Grazer Innenstadt gerast und tötete dabei drei Menschen und erfasste 36 weitere Fußgänger; mehr als 50 andere Menschen waren gefährdet und konnten sich teilweise nur durch Sprünge zur Seite retten - auch sie werden als Opfer geführt. Viele von ihnen schlossen sich dem Verfahren als Privatbeteiligte an, so Kroschl - sie werden beim Prozess Schadenersatz fordern.