„Partykellermord“: Höchstgericht kippt Urteil

Der „Partykellermord“ in Graz hat 2014 schockiert: Ein Jugendlicher hatte einen Freund erschossen - und wurde dafür zu zehn Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt verurteilt. Dieses Urteil wurde nun vom OGH gekippt.

Zu der Bluttat kam es im Juni 2014 in einem Partykeller in Graz: Ein damals 14 Jahre altes Mädchen wurde vergewaltigt; die Täter - zwei 17-jährige Burschen - sollen ihrem Opfer zuvor ein Schlafmittel verabreicht haben.

Schuss in den Kopf

Da die beiden Burschen Angst hatten, das Mädchen könnte die Polizei verständigen, soll der 17-jährige Kärntner die 14-Jährige mit einer Gaspistole bedroht haben. Der zweite 17-Jährige soll daraufhin aus der Wohnung seines Großvaters ein Gewehr geholt und dem anderen damit in den Kopf geschossen haben - der Jugendliche war sofort tot. Nach der Tat verscharrten der Angeklagte und sein Großvater die Leiche in Ungarn.

Haus Graz Geidorf

APA/WOLFGANG WEHAP

In diesem Haus kam es zu der Bluttat

Die Staatsanwaltschaft sprach bei dem Prozess vor knapp einem Jahr von einem kaltblütigen Mord eines psychisch kranken, gefährlichen Jugendlichen; ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte an einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung und einer Psychopathie leidet. Der Geschworenensenat befand den Angeklagten für schuldig und entschied auf zehn Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt - mehr dazu in „Partykeller-Mord“: Zehn Jahre plus Einweisung (7.5.2015).

Einweisung aufgehoben

Der Anwalt des Angeklagten legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Während die Entscheidung über die Berufung noch ausständig ist, gab der Oberste Gerichtshof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde nun statt und hob die Entscheidung des Senates, den Jugendlichen in eine Anstalt einzuweisen, auf - das bestätigen sowohl Helene Bachner-Foregger vom Obersten Gerichtshof als auch der Rechtsanwalt des Angeklagten, Christoph Rappold.

Der Umstand der Tatbegehung bleibe unberührt, an der Schuld des Jugendlichen bestehe kein Zweifel, heißt es in dem rechtskräftigen Beschluss; für den OGH wurde im Urteil aber ungenügend darauf eingegangen, ob die psychische Erkrankung des Angeklagten im direkten Zusammenhang mit der Tat steht - sollte das nicht der Fall sein, wäre die Unterbringung in einer Anstalt aufzuheben.

Landesgericht muss neu bewerten

Der Fall geht jetzt zurück an das Landesgericht in Graz, wo dieser Teil des Prozesses neu bewertet werden muss. Der angeklagte Jugendliche befindet sich - weil noch nicht rechtskräftig verurteilt - weiterhin in Untersuchungshaft in einem Jugendgefängnis in Niederösterreich.