Bombendrohung: Grazerin verurteilt

Zu acht Monaten Haft und einer Geldstrafe ist am Freitag eine ehemalige Kindergartenbetreuerin am Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Sie hatte die Weihnachtsfeier ihrer früheren Firma mit einer Bombendrohung beendet.

Im Dezember des Vorjahres rief eine Grazerin bei der Servicehotline von Antenne Steiermark an und drohte: „In einer Stunde und einer Minute geht eine Bombe hoch bei der Helmut-List-Halle. Es ist Wiki-Weihnachtsfeier. Der Geschäftsführer weiß genau, worum es geht.“ - mehr dazu in Bombendrohung bei Weihnachtsfeier (19.12.2015) und Bombendrohung bei Weihnachtsfeier geklärt (23.12.2015).

Der Anruf wurde zurückverfolgt und so landete die Polizei bei einer Telefonzelle in der Nähe der Angeklagten. Zeugen erkannten außerdem ihre Stimme. Nach anfänglichem Leugnen gestand sie bei der Polizei und sagte am Freitag vor dem Grazer Straflandesgericht: „Es war ein großer Scheiß, was ich da gemacht habe.“ Die Mutter einer 13-jährigen Tochter fasste nun eine Geldstrafe von 960 Euro sowie acht Monate bedingte Haft mit einer Probezeit von drei Jahren aus. Sie nahm das Urteil sofort an.

„Besonders verwerfliche Tat“

Sowohl Richter, Staatsanwalt als auch Verteidigung waren sich einig, dass eine Bombendrohung in Zeiten von Anschlägen in Europa besonders verwerflich ist. Die Angeklagte zeigte sich reumütig und habe bei ihrem Anruf nur an eine „kurze Unterbrechung“ gedacht. Anstatt jener kurzen Unterbrechung mussten im Dezember jedoch rund 600 Menschen das Gelände rund um die Helmut-List-Halle verlassen; außerdem waren auch Sprengstoffsuchhunde im Einsatz gewesen. Eine Bombe wurde nicht gefunden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die 36-jährige Angeklagte habe die Feier „verhauen“ wollen, weil sie sich für das Unternehmen sechs Jahre lang „den Hintern aufgerissen“ habe, doch andere, die nur über die Firma gemeckert hätten, nun feierten. Tatsächlich hatte die 36-Jährige 2013 selbst nach Problemen bei Wiki gekündigt. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.