Dschihadistenprozess: Haft für sechs Angeklagte

Beim Grazer Dschihadistenprozess rund um sechs angeklagte Tschetschenen ist am Montag das Urteil gesprochen worden. Der Haupttäter wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Auch die fünf weiteren Angeklagten fassten Haftstrafen aus.

Der Hauptangeklagte – ein Prediger – wurde am Montagnachmittag am Grazer Straflandesgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt. Fünf Jahre Haft gab es jeweils für zwei weitere Beschuldigte. Allen wird das Verbrechen der terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die drei Frauen kamen mit drei, fünf und 15 Monaten teilbedingt davon – ihnen wurde Falschaussage vorgeworfen.

Kämpfer für die Terrororganisation IS

Die höchste Strafe, sechs Jahre unbedingt, wurde über einen 42-Jährigen verhängt, der als Imam in einer Grazer Moschee tätig war. Er habe durch seine Predigten Männer bewogen, nach Syrien zu gehen, wenn es ihm auch nicht in allen angeklagten Fällen nachgewiesen werden habe können, hieß es in der Urteilsbegründung.

Bei den beiden anderen Männern bestehe „an der Schuld kein Zweifel“, so der Richter. Beide sind nach Meinung des Gerichts als Kämpfer für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) tätig gewesen und müssen jeweils fünf Jahre Haft verbüßen.

Männer entschieden für Berufung

Der Ankläger forderte für alle drei Männer strenge Strafen: „Österreich ist ideal für die Tschetschenen, die Männer können nach Syrien kämpfen gehen, und die Frauen werden hier vom Staat versorgt. Das ist ein extremer Missstand, der hier zutage kommt.“ In Syrien gehe es beim IS gar nicht um den Kampf gegen Machthaber Assad, sondern „um Raub, Mord und Versklavung“.

Die junge Frau, die mit drei Kindern nach Syrien gehen wollte, wurde zu 15 Monaten Haft, davon ein Monat unbedingt, verurteilt. Ihre Schwester und ihre Mutter kamen wegen Falschaussage mit drei bzw. fünf Monaten bedingt davon. Die verurteilten Männer entschieden sich sofort für Berufung, die Frauen nahmen an oder erbaten drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.