U-Haft über Grazer Amokfahrer verlängert

Die Untersuchungshaft über den Amokfahrer von Graz vom Juni 2015 ist am Freitag verlängert worden, wie Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft Graz mitteilte. Man gehe nach wie vor von der Zurechnungsfähigkeit des Mannes aus.

Derzeit warte man auf das Gutachten des dritten Sachverständigen zum Geisteszustand des mutmaßlichen Amokfahrers, sagte Kroschl - mehr dazu in Grazer Amokfahrt: Drittes Gutachten nötig. In rund zwei Monaten werde es die nächste Haftprüfungsverhandlung geben, erklärte der Staatsanwalt.

Ersten beiden Gutachten widersprachen einander

Für die Beurteilung des Geisteszustandes des Amokfahrers war zu Jahresbeginn ein drittes psychiatrisches Gutachten nötig geworden. Die beiden bisher bestellten Sachverständigen widersprachen sich in Hinsicht auf die Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt und blieben auch auf Anfrage des Gerichts bei ihren Einschätzungen.

Prozessbeginn kaum mehr vor dem Sommer

Die Erstellung des dritten Gutachtens - diesmal von einem Psychiater mit Lehrbefugnis an einer in- oder ausländischen Universität - wird noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der Prozess wird daher kaum mehr vor dem Sommer beginnen können. In der Zwischenzeit wurde die Ehe des Verdächtigen geschieden - mehr dazu in Grazer Amokfahrer geschieden.

Auch Unverletzte werden als Opfer geführt

Der Mann war am 20. Juni 2015 mit seinem Geländewagen durch die Grazer Innenstadt gerast und hat dabei drei Menschen getötet sowie 36 weitere Fußgänger erfasst und zum Teil schwer verletzt. Mehr als 50 andere Menschen waren gefährdet und konnten sich teilweise nur durch Sprünge zur Seite retten. Auch sie werden als Opfer geführt.