Prozess nach Attacke auf Nachbarskinder

Wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung steht ab Donnerstag ein Südoststeirer vor Gericht. Der 53-Jährige war mit einer selbst gebastelten Waffe auf Nachbarskinder losgegangen. Der Mann bekannte sich schuldig.

Am 3. Juni 2015 war Unterstorcha in der Südoststeiermark zum Schauplatz eines Amoklaufs geworden. Ein 53-Jähriger ging mit einer selbstgebastelten Waffe auf zwei Nachbarskinder los und verletzte sie teils schwer. Seit Donnerstag steht er deshalb wegen zweifachen versuchten Mordes und zweifacher schwerer Körperverletzung vor dem Grazer Straflandesgericht.

Tat aus Eifersucht

Der 53 Jahre alte Angeklagte hatte vor der Attacke zu den beiden Nachbarsmädchen, damals fünf und sieben Jahre alt, ein sehr gutes Verhältnis, spielte häufig mit ihnen. Das änderte sich als in ein neues Nachbarhaus eine Familie mit einem zwölf Jahre alten Sohn einzog und die beiden Schwestern sich mit diesem anfreundeten und häufig mit ihm spielten. So auch am Tag der Tat.

Prozess Unterstorcha Attacke Nachbarskinder

APA/Erwin Scheriau

Mindestens 20 Schläge auf Kopf

Offenbar rasend vor Eifersucht stürmte er auf die spielenden Kinder und die Mutter der beiden Mädchen los, bewaffnet mit einem mit Spitzen präpariertem Eisenrohr. Er schlug immer wieder mit der Waffe auf die wehrlose Mutter und ihre beiden Töchter ein, die siebenjährige Tochter konnte sich in Sicherheit bringen. Die Staatsanwaltschaft spricht von mindestens 20 Schlägen auf den Kopf, die er der Mutter und der fünfjährigen Tochter zufügte. Der Angeklagte selbst will sich nur noch an vier bis fünf erinnern.

Polizei Wald Unterstorcha

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Der Angeklagte wurde nach der Tat von Hunden in einem Wald aufgstöbert

Als ein Nachbar mit einer Schreckschusspistole dazwischen gehen wollte und damit in die Luft schoß, ging der Anklagte auch auf diesen Mann los. Danach soll der Täter versucht haben sich in seinem Haus zu erhängen, flüchtete stattdessen aber in einen Wald, wo er später von der Polizei aufgespürt wurde - mehr dazu in Unterstorcha: Verdächtiger gefasst (8.6.2015).

Laut Gutachter zurechnungsfähig

Ein psychiatrisches Gutachten kommt zu dem Schluss dass der Angeklagte neurotische Persönlichkeitsszüge und eine psychische Störung hat, zum Tatzeitpunkt aber zurechnungsfähig war - mehr dazu in Kinder attackiert: Verdächtiger zurechnungsfähig (2.2.2016). Die beiden Mädchen soll er laut Gutachten vor der Tat nicht als Kinder sondern als Partner wahrgenommen haben.

Angeklagter bekennt sich schuldig

Zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag bekannte sich der Anklagte schuldig im Sinne der Anklage – im Laufe der Verhandlung aber bestritt er die Vorwürfe wieder, weshalb ein Überwachungsvideo vorgeführt wurde. Darin zu sehen, wie der Angeklagte auf seine Opfer einschlägt, wie der Nachbar eingreift und dadurch zum Lebensretter wird, und wie die Mutter schlussendlich ihre bewusstlose Tochter in Sicherheit bringen kann.

„Erschlagen wollte ich sie nicht“

Der Staatsanwalt sprach von äußerster Brutalität bei der Ausführung der Tat und präsentierte die Tatwaffe. „Eine eindeutige Hieb- und Stichwaffe“, so der Ankläger, „eine Mordwaffe“. Der Angeklagte gibt die Hiebe zwar zu, sagt aber: „Erschlagen habe ich sie nicht wollen.“ Auch bestreitte er, die Tatwaffe selbst präpariert zu haben - er habe das Rohr bereits in diesem Zustand vor zehn Jahren auf einem Flohmarkt in Graz gekauft. Ein Urteil könnte noch am Donnerstag fallen. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe.