Tödliche Böllerexplosion: Neun Anklagen

Im November 2014 sind bei einer Böllerexplosion in Kapfenstein (Steiermark) zwei Männer getötet worden. Nun wurde Anklage erhoben - gegen fünf Personen wegen Gemeingefährdung, gegen vier weitere wegen falscher Beweisaussage.

Ein Brüderpaar hatte im November 2014 in einem Wirtschaftsgebäude in Kapfenstein im Bezirk Südoststeiermark mit Schwarzpulver hantiert, als es zu einer Explosion kam: Dabei kam einer der Brüder ums Leben, ebenso der damals 57 Jahre alte Vater der Männer - mehr dazu in Zwei Tote nach Explosion (17.11.2014).

Schon im Zuge der ersten Ermittlungen wurde klar, dass in dem betroffenen Wirtschaftsgebäude illegal Böller produziert wurden: Tausende davon wurden sichergestellt und vernichtet - mehr dazu in Kapfenstein: Brüder bunkerten Tausende Böller (19.11.2014).

Allerdings stellte sich erst nach Monaten heraus, dass nicht einer der Verstorbenen oder der überlebende Bruder, sondern ein 33 Jahre alter Oststeirer Drahtzieher der Böllerproduktion gewesen sein soll: Jahrelang soll er die Böller illegal in seinem Haus gebastelt haben, während das Brüderpaar aus Kapfenstein dabei geholfen habe, so die Staatsanwaltschaft; aus Platzgründen sei die Produktion schließlich zur Gänze nach Kapfenstein verlegt worden.

Gemeingefährdung und Falschaussage

Besagter Oststeirer ist damit auch der Hauptangeklagte von insgesamt neun Personen, die sich jetzt - eineinhalb Jahre nach der Explosion - vor Gericht verantworten müssen. Konkret wird ihm vorsätzliche Gemeingefährdung durch Sprengmittel vorgeworfen, zumal er die Sprengkörper nicht sachgemäß gelagert und auch in Verkehr gesetzt haben soll. Als Helfer ebenso wegen Gemeingefährdung verantworten müssen sich ein Freund des Hauptangeklagten sowie der überlebende Bruder aus Kapfenstein. Als Mittäter sind weiters zwei Männer aus Spielfeld - Vater und Sohn - angeklagt: Sie sollen immer wieder Aufträge zur Böllerproduktion gegeben haben, die Böller teils bei sich gelagert und auch weitergegeben haben.

Den übrigen vier Angeklagten - darunter auch eine Frau - wird von der Staatsanwaltschaft Graz unter anderem falsche Beweisaussage vorgeworfen: Sie sollen bei den Einvernahmen fälschlicherweise angegeben haben, von der Böllerproduktion nichts gewusst zu haben. Die Anklage gegen alle neun Beschuldigten ist noch nicht rechtskräftig, weshalb es auch noch keinen Prozesstermin gibt.