Erste Kinder-Rehazentren in der Steiermark

Für schwerkranke Kinder hat es bis jetzt in Österreich kaum Plätze für die nötige Therapie und Rehabilitation gegeben. Nun fiel der Beschluss für die ersten beiden Rehazentren dieser Art - beide sind in der Steiermark.

Vor rund zwei Jahren einigten sich Sozialversicherung und Länder auf die Finanzierung von eigenen Kinder-Rehabilitationszentren. Für ganz Österreich wurden insgesamt 343 Betten für Kinder und Jugendliche - zuzüglich 50 Betten für Angehörige - in vier Versorgungsregionen mit elf Indikationsgruppen definiert.

Gratwein-Straßengel und Wildbad Einöd

Nach einem formellen Vergabeverfahren liegen nun die ersten drei Zuschlagsentscheidungen in der Versorgungsregion Süd (Steiermark, Kärnten und südliches Burgenland) vor: In Gratwein-Straßengel wird ein Angebot für mobilisierende Indikationen zur Verfügung stehen, in Wildbad Einöd wird es mit Herz-Kreislauf- und Pulmologie-Rehabilitation mit 28 Betten sowie mit psychosozialer Rehabilitation mit 24 Betten gleich zwei Indikationsgruppen geben.

„Über den Sommer wird es auch für die anderen Versorgungsregionen die Endverhandlungen geben“, kündigte die Vorsitzende im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Ulrike Rabmer-Koller, in einer Aussendung an, „so können wir die lang erwartete Kinder-Rehabilitation nun möglichst schnell in ganz Österreich anbieten“.

Bisher „Anhängsel“

Rund 5.000 Kinder sind in Österreich so schwer krank oder behindert, dass sie eine Rehabilitation brauchen; bisher gab es für sie aber in Österreich keine speziellen Rehabilitationseinrichtungen. Kranke Kinder wurden für eine Rehabilitation entweder gemeinsam mit Erwachsenen betreut oder mussten nach Deutschland ausweichen. Rabmer-Koller freute sich deshalb auch, dass Kinder in der Rehabilitation künftig „nicht mehr als Anhängsel der Behandlung von Erwachsenen“ gesehen werden.

Ziel: Unbürokratischer Zugang

Mit der neuen Kinder-Rehabilitation wird auch die bisher übliche Trennung der Zuständigkeiten für angeborene oder erworbene Störungen beendet. „Ziel ist es, künftig einen unbürokratischen Zugang zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche zu bieten“, betonte die Hauptverbandschefin. Der „Single Point of Service“ für die Antragsstellung ist der jeweilige Sozialversicherungsträger; die Bewilligung erfolgt nach österreichweit einheitlichen Kriterien.

Körperlich, psychisch, sozial

Die Rehabilitation soll in der jeweils angemessenen Form sowohl körperliche als auch psychische und soziale Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören auch Schulunterricht und Freizeitgestaltung. In der Regel begleitet ein Elternteil das Kind; bei kleineren Onkologiepatienten ist - so wie in Deutschland - vorgesehen, dass die ganze Familie mitkommen kann.

Bei der Umsetzung des Angebotes beschritt der Hauptverband neue Wege: Erstmals wurden medizinische Leistungen über ein Vergabeverfahren ausgeschrieben. In einem ersten Schritt habe der Hauptverband die Qualifikationskriterien der Anbieter überprüft, in einem zweiten Schritt sei mit Hilfe einer unabhängigen Bewertungskommission nach medizinischen Kriterien der Bestbieter ausgewählt worden, so der stellvertretende Hauptverbandsgeneraldirektor Bernhard Wurzer.

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