Shoppingcity Seiersberg: Entscheidung bis 2017

Nach der Aufhebung der Bewilligung für die Shopping City wird jetzt ein neues Gutachten erstellt. Bis Jänner 2017 muss eine Entscheidung fallen; Problempunkt sind die Verbindungsgänge zwischen den Hauptgebäuden.

Vor rund einem Monat hat die Shoppingcity Seiersberg den Bescheid erhalten, dass die Verordnungen für die Betriebsgenehmigungen als gesetzeswidrig aufgehoben wurden – mehr dazu in Bewilligung für Shoppingcity Seiersberg gekippt (17.07.2016).

Problematische Verbindungsgänge

Die Raumordnungsabteilung des Landes muss das Einkaufszentrum nun neu beurteilen. Das Hauptaugenmerk der Prüfung liegt dabei aber nicht auf den einzelnen Hauptgebäuden sondern auf den Verbindungsbauten, die für nahtlose Übergänge zwischen den Gebäuden sorgen. Die Verbindungsgänge wurden laut VFGH nicht nach dem Baugesetz, sondern als Straßenbauwerke genehmigt; nun müssen sie nach dem Baugesetz neu beurteilt werden.

Urteil über Auswirkungen der SCS

Das in Auftrag gegebene Gutachten soll sich mit den Auswirkungen der Shoppingcity auf Verkehr, Lärm oder Luft auseinandersetzen. Im Gegensatz zu den bisherigen Gutachten fokussiert sich dieses auf das Einkaufszentrum als ganzer Komplex. "Es hat in Einzelfällen Gutachten gegeben, aber nicht in der Gesamtheit. Aus diesem Grund braucht es eine Sonderbetrachtung und es muss eben geprüft werden, wie das Einkaufzentrum in dieser Größenordnung auf den Gesamtraum auswirkt. Und da muss man nicht nur den Großraum Seiersberg betrachten, sondern Graz und auch Bezirksstädte wie Leibnitz oder Voitsberg“, so Referatsleiterin Andrea Teschinegg.

Leoben bekommt Genehmigung

Teschinegg betont auch die Dringlichkeit des Gutachtens, da die vom Höchstgericht vorgegebene Frist bis Mitte Jänner ausläuft. Wenn bis dahin keine Entscheidung getroffen wird, oder das Gutachten negativ ausfällt, müssen die Verbindungsbauten wieder entfernt werden. Die Schließung von Geschäften steht in keinem Fall zur Debatte.

Auch die Stadt Leoben hat beim Land eine Einzelstandortverordnung beantragt, um eine Erweiterung des Leobener Einkaufszentrums durchführen zu können. Dem Antrag soll schon bald stattgegeben werden.