Zwei Freisprüche nach Hasspostings im Internet

Am Grazer Straflandesgericht sind am Freitag zwei Prozesse wegen Hasspostings gegen Asylwerber verhandelt worden. In beiden Fällen gab es allerdings Freisprüche. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

In einer der beiden Verhandlungen am Grazer Straflandesgericht drehte es sich um einen Zeitungsartikel zu den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln. Eine Frau hatte zu diesem Bericht geschrieben: „Alle in ein Flugzeug und in 8.000 Meter Höhe aussteigen lassen.“

Aussage zu wenig „eindeutig“

Ein in Graz angeklagter Niederösterreicher hatte ergänzt: „Aber ohne Fallschirm“. Die Äußerung eines anderen, diesen Menschen eine „Kugel in den Arsch“ zu verpassen, kommentierte der Angeklagte mit „Das tut zu wenig weh“. Vor Gericht meinte der Beschuldigte, er habe das nicht so gemeint, aber kurz vorher sei er von einem Asylwerber angerempelt und um Geld gebeten worden.

Die Staatsanwältin stellte fest, es ging ihm nicht „um Kriminelle, sondern um Asylwerber.“ Der Richter sah das anders und empfand die Äußerung als „nicht eindeutig“, da es in dem Artikel nur um kriminelle Asylwerber ginge. Die Anklägerin will dagegen berufen, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

„Geschmacklose“ Äußerung

Im zweiten Fall, der am Freitag verhandelt wurde, hatte sich ein FPÖ-Politiker auf seiner Facebook-Seite über einen Asylwerber geäußert, der sich vor Gericht geweigert hatte, mit einer Staatsanwältin, also mit einer Frau, zu sprechen. „Diese Sachen kann man nur verhindern, indem man die Grenzen dicht macht“, so die Meinung des Angeklagten, der hinzufügte: „Tötet die Asylanten, die sich noch im Land befinden.“ Der Richter befand, dass die Äußerungen zwar „geschmacklos“, aber „keine konkrete Aufforderung zu einer Straftat“ seien und sprach auch diesen Beschuldigten frei - ebenfalls noch nicht rechtskräftig.