„Freizeit-Polizze“ zum Schutz für Wegerhalter

Private Wege und Forststraßen sollen für Freizeisportler besser zugänglich gemacht werden. Durch eine Versicherung für Grundbesitzer müssen diese nicht mehr für Verletzungen von Freizeitsportlern haften.

Versicherungspapiere

ORF

Interessierte Grundbesitzer können die Vereinbarung jederzeit beim örtlichen Tourismusverband abschließen.

Bisher mussten Grundbesitzer dafür haften, wenn sich ein Radfahrer, Reiter oder Wanderer auf ihren privaten Wegen verletzten. Nun bietet das Land Steiermark eine Versicherung an, die diese Haftung übernimmt.

Kostenfreie Versicherung

Als einzige Bedingung für den Abschluss gilt, dass der Wegerhalter die versicherten Wege für die Öffentlichkeit freigibt. Kosten entstehen für die Grundbesitzer dabei nicht. „Ich glaube schon, dass die Tourismusorganisation des Landes Steiermark dem Wegerhalter durch die Übernahme der Versicherungsprämie ein echtes Geschenk macht“, so Herbert Schrefl von der Wirtschaftskammer Steiermark. Interessierte Grundbesitzer können die Vereinbarung jederzeit beim örtlichen Tourismusverband abschließen.

Freies Begehungsrecht des Waldes

Grundsätzlich haben alle Österreicher ein freies Begehungsrecht des Waldes, wie Schrefl betont. Daher ist die „Freizeit-Polizze“ vor allem für Besitzer von Waldgebieten empfehlenswert. Derzeit statten Grundbesitzer ihre Privatwege oft mit Schildern aus, die Wanderern oder Freizeitsportlern das Betreten verbieten, um sich vor Haftungsverpflichtungen zu schützen.

Bestimmungsrecht für Grundbesitzer

Mit Abschluss der Versicherung fällt diese Verpflichtung für die Wegerhalter weg, außerdem können sie die Wege nur für bestimmte Gruppen freigeben: „Es könnte sein, dass jemand sagt: Das kann ein Wanderweg sein, Wanderer können meine Wege nutzen, aber ich möchte nicht, dass dort Rad gefahren wird, und es stürzt aber ein Mountainbiker auf dem Weg - dann hat er keinen Versicherungsschutz“, so Herbert Schrefl.

Bis zu drei Millionen Euro

Der Versicherungsschutz der „Freizeit-Polizze“ beträgt je nach Schadensfall bis zu drei Millionen Euro. Dabei sind neben Schmerzensgeld auch Wiedergutmachung von Sach- und Vermögensschäden bei verletzungsbedingter Arbeitsunfähigkeit inkludiert. Schrefl empfiehlt allen Interessierten, die bestimmte Wege nutzen wollen, sich bei der steirischen Versicherungsmaklerschaft zu erkundigen.

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